Thüringen: Kabinettbeschluss zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland

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Das Thüringer Kabinett hat heute über den Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland beraten. Die Laufzeit des derzeit geltenden Glücksspielstaatsvertrags endet am 30. Juni 2021.

„Thüringen hält den jetzt zwischen den Ländern abgestimmten Glücksspiel-Staatsvertrag für eine gute Lösung. Wir waren zwar fūr eine Regelung eingetreten, die sich noch stärker am Jugend- und Spielerschutz sowie an der Bekämpfung von Glücksspielsucht orientiert. Aber das wichtigste Ziel, eine für alle Länder einheitliche Lösung, wurde durch Kompromisse erreicht“, sagte Malte Krückels, Medienstaatssekretär und Bevollmächtigter Thüringens beim Bund.

Schließlich seien mit einem Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen in den Ländern die Ziele des Staatsvertrags – wie die Bekämpfung von Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefahren – nicht zu erreichen gewesen. Krückels weiter: „Im Online-Glücksspielmarkt existiert gegenwärtig ein umfangreicher, nur schwer zu kontrollierender Grau- und Schwarzmarkt – mit in den vergangenen Jahren steigender Tendenz. Hier besteht die Hoffnung, dass mit den Regelungen des künftigen Staatsvertrags ein großer Teil hin zu legalen Angeboten kanalisiert werden kann.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 12. März 2020 den Entwurf eines Staatsvertrags zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland beschlossen. Nach Abschluss der Notifizierung bei der EU-Kommission und der Vorunterrichtung des Landtags soll dieser von den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder unterzeichnet werden. Ziel ist das Inkrafttreten am 1. Juli 2021.

Der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag baut auf den bisherigen Regelungen auf. Es gibt aber auch eine Reihe struktureller Neuerungen, dazu gehören: Das bereits ab 1. Januar 2020 bestehende Erlaubnismodell für Sportwetten wird dauerhaft eingeführt. Online-Poker und virtuelle Automatenspiele werden nun ebenfalls in einem Erlaubnismodell angeboten. Online-Casino-Angebote können jeweils in den Ländern und auf das Landesgebiet beschränkt als Monopol angeboten werden oder als Konzessionsmodell. Zur länderübergreifenden Wahrnehmung der Aufgaben der Glücksspielaufsicht insbesondere im Bereich des Internets wird zum 1. Juli 2021 eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts – als „Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder“ – mit Sitz in Sachsen-Anhalt errichtet.

 

Zudem werden strengere Regeln zum Spielerschutz eingeführt: So darf täglich zwischen 6 und 21 Uhr keine Werbung im Rundfunk und Internet für Onlinespiele erfolgen. Für jeden Spieler muss ein anbieterbezogenes Spielkonto eingerichtet werden. Es besteht ein Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat. Zur Überwachung dieses Limits wird eine Limitdatei eingerichtet.

 

Für Anbieter von Glücksspielen im Internet bestehen umfangreiche Informationspflichten. Zur Vermeidung des anbieterübergreifenden parallelen Spiels im Internet wird eine zentrale Datenbank eingerichtet. Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem unterhalten.

 

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