Über Post aus dem Landratsamt

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Foto: Landratsamt Gotha

Kommt Post aus dem Landratsamt gezielt für manche Fraktion zu spät? Ganz und gar nicht, heißt es aus der Pressestelle des Amtes. Die Oscar-Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie im folgenden Text:

Die AfD-Kreistagsfraktion beschwerte sich Ende vergangenen Jahres darüber, dass Einladungen an Vertreter der Fraktion wie auch an die Landtagsabgeordneten für die Ehrenamtsgala zu spät ankamen?

Alle Einladungen wurden rechtzeitig per Post verschickt. Über die postalischen Wege liegen uns keine Informationen vor, da wir nicht per Einschreiben/mit Sendungsverfolgungen verschickt haben. Es ist jedoch bedauerlich, dass einige Adressat:innen unsere Einladung offenbar verspätet bzw. gar nicht erhalten haben. Uns sind mehrere Fälle bekannt (nicht nur innerhalb der AfD-Kreistagsfraktion), bei denen dies leider vorgekommen ist.

Lässt sich klären, wieso die anderen Fraktionen diese Einladungen nach eigener Aussage früher als die AfD-Fraktion bekamen?

Nein, siehe oben.

Beim Gespräch mit der BSW-Fraktion kam heraus, dass die Post öfter schon Einladungen nicht rechtzeitig zugestellt hatte – und die Kreisverwaltung diese mittlerweile auch per Einschreiben verschickt. Ist das Problem der unzuverlässigen Postverteilung für die Kreisverwaltung selbst schon zum Problem geworden – oder handelt es sich um Einzelfälle?

Es gibt bereits seit ca. zwei Jahren Unsicherheiten bzgl. der zeitlichen Zuverlässigkeit des Postversandes. Richtig ist, dass wir deshalb bereits in mehreren Fällen unsere Einladungen für Gremiensitzungen per Einschreiben versendet haben oder die Post über unseren internen Posttransport verteilt haben. Für Gremiensitzungen gelten bestimmte Ladungsfristen – hier ist dieser zusätzliche Aufwand durchaus gerechtfertigt. Für andere Veranstaltungen gilt dies nicht und wurde demnach auch noch nicht praktiziert.
Die Unsicherheit über die Brieflaufzeiten war ein Antrieb dafür, den Versand für Gremieneinladungen auf digital umzustellen. Dafür hat der Kreistag am 12. November die Ge- schäftsordnung entsprechend geändert. In Zukunft können die Einladungen über eine qualifizierte Signatur rechtssicher per E-Mail versendet werden.

Dieser Beitrag erschien ursprünglich im Oscar am Freitag-Magazin, Ausgabe 1 (2026)

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