Landrat Onno Eckert (SPD) informierte gestern Abend zur von der Landesregierung beschlossenen Fortschreibung der Thüringer SARS-CoV2-Eindämmungsmaßnahmen-Fortentwicklungs-Verordnung.
Ganz wesentlich geht es um die Fragen, was ab heute, was ab 18.5. und was erst später öffnen darf und wie es in den nächsten Tagen mit der Kinderbetreuung weiter geht.
Hinweise für Gewerbetreibende zu Schutzkonzepte gibt es nach Branchen gegliedert hier!
Zur Kinderbetreuung zeichnet sich ab, dass es in den meisten Gemeinden des Landkreises als sinnvoll erachtet wird, erst nach dem Himmelfahrtswochenende mit dem eingeschränkten Regelbetrieb für alle wieder zu starten und die Zeit bis dahin zu nutzen, einen guten Start und einen verlässlichen Betrieb vorzubereiten.
Und apropos #Himmelfahrt2020gth:
Zulässig sind:
– Wanderungen, auch in der Gruppe (wenn Abstände eingehalten werden)
– Nutzung gastronomischer Einrichtungen (unter Einhaltung des Abstandsgebotes)
– private Treffen von 2 Haushalten, größere Treffen aber nur wenn der Abstand von 1,50 m verlässlich eingehalten wird.
Unzulässig sind Halli-Galli-Männertagspartys im Stile von „Apres Ski à la Ischgl“ – solche Veranstaltungen bieten ein extrem großes Risiko der ungehemmten Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus. Im Landkreis Greiz waren zwei Familienfeiern ausschlaggebend, dass der Landkreis bis heute an der Spitze der Infektionszahlen steht.
Deshalb, liebe Männer, bleibt – auch zu Himmelfahrt! – vernünftig!