Ab morgen gilt die neue Allgemeinverfügung

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Landkreis (red/aw, 18. November). Die am Dienstag verkündeten Übergangs-Regelungen zur Anwendung des 2G-Modells für verschiedene Lebensbereiche („Oscar am Freitag“ berichtete) treten ab morgigen Freitag auch im Landkreis Gotha in Kraft.

Den kompletten Text der vom Land vorgegebenen Allgemeinverfügung findet sich hier (8 Seiten PDF).

Die Vorgabe wurde durch den Landkreis in einem entscheidenden Punkt geändert:

In den Bereichen, in denen die 2G-Regel anzuwenden ist (z. B. Übernachtungsgewerbe, Gastronomie, Museen etc.), wurden die Regelungen für Mitarbeiter dahingehend ergänzt, dass zusätzlich zu den zuvor ausschließlich vorgesehenen PCR-NAT-Tests nun auch Antigentests aus beauftragten Teststellen (Überblick), anerkannt werden.

Auf diese Weise soll einer Überlastung der PCR-Laborkapazitäten, die dringend für die Verfizierung krankheitsverdächtiger Personen benötigt werden, ebenso entgegengewirkt werden wie einem erwartbaren kurzfristigen Stillstand verschiedener Wirtschaftsbereiche infolge der kaum verfügbaren PCR-Testkapazitäten in der Fläche.

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