2G-Pflicht in Thüringen beschlossen

1
1850
Grafik: Tumisu/Pixabay

Erfurt (red, 16. November). Die Thüringer Landesregierung hat ein 2G-Pflicht beschlossen. Sie soll u. a. für die Gastronomie, Beherbergungsbetriebe und Veranstaltungen gelten. 2G bedeutet, dass dort nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Ein negativer Corona-Test reicht demnach nicht mehr aus.
Die neuen 2G-Regeln sollen bereits in der laufenden Woche von den Kommunen umgesetzt und später in einer neuen Corona-Verordnung des Landes festgeschrieben werden.

(KP-N – Kontaktpersonen-Nachverfolgung)

Ausgenommen von 2G sind Kinder, Jugendliche und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Sie erhalten Zutritt mit einem negativen Schnelltest.

Die 2G-Pflicht gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber für Beschäftigte.

Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) sprach von „ernsten Lage“. Thüringen wie Sachsen und Bayern würden die bundesweiten Inzidenzwerte nach oben treiben. Deshalb kämen die Intensivstationen an ihre Belastungsgrenzen.

Würden die jetzt beschlossenen strengeren Regeln nicht zu einer schnellen Verbesserung der Lage führen, schloss Ramelow Kontaktbeschränkungen nicht aus.

H&H Makler

1 KOMMENTAR

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT