Einschränkungen im Schulbetrieb im Januar 2022

0
889
Distanzunterricht soll nun doch nicht das Allheilmittel sein. Grafik: Alexandra Koch/Pixabay

Gotha (red, 24. Dezember). Das Thüringer Kabinett hat die Planungen des Bildungsministers Helmut Holter für den Schulbetrieb in den ersten Tagen und Wochen des Jahres 2022 gebilligt.

Sie sehen nach den ersten zwei unterrichtsfreien Tagen die Fortsetzung des Schulbetriebes zunächst im Distanzunterricht, später nach Möglichkeit in kleineren Lerngruppen und damit im Wechselmodell vor.

Konkret vorgesehen ist:

  • Zwei unterrichtsfreie Tage am 3. und 4. Januar 2022 zur Kontaktminimierung und Vorbereitung für die Schulen. Das Bildungsministerium appelliert an alle Familien mit schulpflichtigen Kindern, diese nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Die Schulen bieten in diesen zwei Tagen eine Notbetreuung ohne Zugangsvoraussetzungen für die Klassenstufen 1 bis 6 an, die Förderschulen für alle Klassenstufen.
  • Distanzunterricht vom 5. bis 14. Januar 2022. Eine Notbetreuung findet ausschließlich für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 statt, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, und für alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher, sonderpädagogische Fachkräfte und weitere an Schule Tätige werden dabei als kritische Infrastruktur eingeordnet, ebenso das Personal an Kindergärten und Kindertagespflegepersonen.
  • Eine Ausnahmemöglichkeit vom Distanzunterricht gilt für den Abiturjahrgang 2022 sowie für Abschlussklassen der Fachschule im Fachbereich Sozialwesen. Detailregelungen zur Notbetreuung werden in den kommenden Tagen bekannt gegeben.
  • Wechselunterricht und feste Gruppen ab 17. Januar 2022: In den Klassenstufen der Primar- und Sekundarstufe I findet Unterricht in der festen Gruppe und in Wechselmodellen statt. Die Schulen erhalten hier weiten Gestaltungsspielraum. In der Sekundarstufe II kann ebenfalls mit Wechselmodellen gearbeitet werden.
  • Bis auf Weiteres bleibt es bei der zweimaligen Testung pro Woche. Das TMBJS plant, weitere größere Testbestellungen noch in diesem Jahr auszulösen, und wird die Bereitstellung der dafür nötigen Mittel beim Thüringer Finanzministerium beantragen.
  • Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Für das schulische Personal wird geprüft, ob eine zeitnahe Umstellung auf FFP2-Masken erfolgen kann.
  • Betretungsverbote: Wie bisher gelten Betretungsverbote für symptomatische Personen. Neu ist, dass auch Personen, die die Teilnahme am Testen und/oder das Tragen einer Maske verweigern, die Schulen nicht betreten dürfen. Solche Schülerinnen und Schüler haben auch keinen Anspruch auf Notbetreuung.

Bildungsminister Holter: „Ich weiß, welch schwere Einschränkung Distanz- und Wechselunterricht für die Familien und die Schülerinnen und Schüler bedeuten. Aber wir müssen die Omikron-Welle ernst nehmen und Gesundheit und Leben schützen. Wie lange Einschränkungen nötig sind, ist derzeit noch nicht absehbar. Die Landesregierung insgesamt ist sich aber einig, dass der Betrieb von Schulen und Kindergärten weiter eine hohe Priorität haben wird. Dennoch fordere ich insbesondere die Bundesregierung auf, die Situation von Familien in den kommenden Tagen noch einmal ganz besonders in den Blick zu nehmen. Wir brauchen einen Omikron-Schutzschirm für Familien, der z. B. Krankentage zur Kinderbetreuung für einen bestimmten Zeitraum ohne Zählung umfassen könnte; auch die Betreuung älterer Kinder als zwölf Jahre muss in dieser Situation besser möglich sein.“

Die Regelungen werden im Rahmen einer Änderung der Thüringer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den kommenden Tagen in Kraft gesetzt.

Fliesenstudio Arnold

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT