Kabinett beschließt Coronatests für Kindergartenkinder ab drei Jahre

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Gotha (red, 7. Dezember), Kindergartenträger in Thüringen sollen mit Mitteln des Freistaats Kindern, die älter als drei Jahre sind, zweimal pro Woche ein Testangebot machen. Darüber informierte das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Das Thüringer Kabinett habe dazu heute die Thüringer Verordnung zur Testangebotspflicht für Kinder in Kindertageseinrichtungen (ThürTest-KitaVO) beschlossen. Damit werde ein entsprechender Kabinettsbeschluss zur landesweiten Wiedereinführung von Coronatests für Kinder an Kindergärten und in der Kindertagespflege vom 23. November 2021 umgesetzt.

Es sei vorgesehen, dass Kindergartenträger und Kindertagespflegepersonen Kindern ab drei Jahren zweimal wöchentlich ein Testangebot machen müssen. Die Einrichtungen sollen dembach das Angebot so schnell wie möglich umsetzen, spätestens jedoch ab 15. Januar 2022.

Die Durchführung und Beschaffung der Tests liege grundsätzlich in der Zuständigkeit der Träger. Die Träger könnten sich dabei kommunaler Hilfe oder der Hilfe eines zentralen Dienstleisters bedienen, so das Ministerium. Welche Art der Tests angewandt werde, sei ebenfalls in deren Zuständigkeit festzulegen. Auch PCR-Pooltests wären da, wo ihre Durchführung möglich ist, von der Verordnung erfasst.

Der Freistaat werde den Trägern die Kosten durch eine Pauschale entsprechend der Zahl der betreuten Kinder erstatten.

Die Gültigkeit der Verordnung, die nach Willen des Ministeriums schnellstmöglich verkündet werden und in Kraft treten soll, ist gebunden an die Feststellung einer konkreten Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 in Thüringen gemäß § 28a Abs. 8 IfSG. Läuft diese Feststellung aus, tritt auch die Verordnung außer Kraft, nach aktueller Fassung jedoch spätestens zum 24. Februar 2022.

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