Erfurt/Gotha (red, 10. Januar). Die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner hat das Kabinett heute über die Aufhebung der Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr mit Inkrafttreten der neuen Thüringer Corona-Schutzverordnung zum 3. Februar informiert. Gleiches gilt für die Isolationspflicht. Dazu erläuterte sie:
„Thüringen ist seit einigen Tagen erneut das Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Zahl der Hospitalisierungen und die Lage auf den Intensivstationen ist seit Wochen im niedrigen Bereich stabil. Wir haben immer gesagt, dass wir sämtliche Schutzmaßnahmen kontinuierlich auf ihre Notwendigkeit prüfen und es zeigt sich: Die Immunität der Bevölkerung verhindert inzwischen extreme Belastungen des Gesundheitswesens auch ohne weitreichende Schutzmaßnahmen.“
Allerdings bleibt die Maskenpflicht im Fernverkehr bestehen. Hier gilt das Bundesinfektionsschutzgesetz, das dies weiter vorschreibt. Gleiches gilt für das Tragen einer Maske in Kliniken, Pflegeheimen oder bei einem Arztbesuch.