Sachsens Sonderweg: Geimpfte Genesene gelten sechs Monate als „geboostert“

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Gotha (red, 21. Januar). Das RKI hatte kürzlich seine Vorgaben für jene geändert, die eine Covid-Erkrankung überstanden hatten. Ab sofort gelten sie demnach statt sechs nur noch drei Monate als genesen.

Sachsens Staatsregierung hat nun einen Sonderweg beschlossen: Die Drei-Monats-Frist gilt demnach nicht für jene, die vor der Corona-Erkrankung doppelt geimpft waren. Sie werden weiterhin als „geboostert“ eingestuft.

Für ungeimpfte Genesene bleibt es allerdings bei der Verkürzung.

Diese Differenzierung wird damit begründet, dass der Immunschutz Geimpfter auch nach den drei Monaten noch wirksam sei.

H&H Makler

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