Warnstufe 1 bringt 3G-Regel für Indoor-Angebote

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Landkreis (red/aw, 4. Oktober). Aufgrund des Erreichens der Warnstufe 1 beschränkt der Landkreis Gotha ab sofort verschiedene Angebote in geschlossenen Räumen mit der 3G-Regel.

Teilnehmer müssen somit den Nachweis erbringen, genesen, geimpft oder getestet zu sein. Das betrifft Gaststättenbesuche im Inneren, die touristische Übernachtung in Hotels oder Pensionen, den Schwimm- oder Sporthallenbesuch in der Freizeit sowie die Nutzung von Fitness-Studios und Saunen. „3G“ gilt auch für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen; für private Veranstaltungen unter Dach ist „3G“ ab einer Teilnehmerzahl von 30 Personen verbindlich.

Darüber hinaus unterliegen öffentliche Veranstaltungen bereits ab 600 geplanten Teilnehmern im Freien sowie ab 300 geplanten Teilnehmern in geschlossenen Räumen einem Genehmigungsvorbehalt durch den Landkreis (Formulare unter www.landkreis-gotha.de).

Die getroffenen Regelungen ergeben sich aus dem Maßnahmenkatalog des Thüringer Gesundheitsministeriums. Nach der gültigen Verordnungs- und Erlasslage ist der Landkreis verpflichtet, nach dem Erreichen der Warnstufe 1 weitere Maßnahmen zu veranlassen. Diese treten ab morgen (5. Oktober) per Allgemeinverfügung in Kraft, die über die Website www.landkreis-gotha.de abrufbar ist.

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