(aktualisiert) Was ab Sonntag gilt – in sieben Grafiken + Lang- resp. Lesefassung der Verordnung

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Gotha (red, 22. Januar). Ab Sonntag gelten nach der „Dritten Verordnung zur Änderung der Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung“ neue Regeln. Die Neufassung verlängert gemäß Kabinettbeschluss vom 18. Januar die bestehenden Infektionsschutzmaßnahmen in Thüringen – mit geringfügigen Anpassungen – um zwei weitere Wochen.
Diese Verordnung tritt morgen (23. Januar) in Kraft und gilt bis 8. Februar.

Anpassungen im Überblick:
2G Plus-Regelung
Für Bereiche mit 2G Plus-Zugangsbeschränkungen entfällt für die folgenden Personen die Verpflichtung zum Nachweis eines negativen Testergebnisses:

  • Geboosterte
  • „Frisch“ Geimpfte (Zeitpunkt der Grundimmunisierung liegt höchstens drei Monate zurück)
  • „Frisch“ Genesene (bis zu 90 Tage nach positivem Befund, gemäß § 2 Nr. 5 SchAusnahmV)
  • Genesene mit mindestens einer Impfung vor oder nach der Infektion (ohne zeitliche Befristung).

Demonstrationen
Wegfall der Personenobergrenze bei Demonstrationen (zuvor unter freiem Himmel max. 35 Personen erlaubt)

Quarantäne
Anpassung der Absonderungsregelungen (gemäß Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar) (wir berichteten):
Die Dauer der Absonderung wird auf zehn Tage verkürzt. Symptomfreie Personen können sich in der Regel ab dem siebten Tag “freitesten“.
Bereits „geboosterte“ Personen sowie vergleichbare Gruppen (siehe Ausnahmen bei 2G Plus) sind von der Quarantäne ausgenommen, wenn sie keine Symptome haben.

Der Verordnungstext als Lesefassung

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