Kreis-Grüne kritisieren Rodung bei Pferdingsleben

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Das Pappelwäldchen wurde komplett gerodet. Symbolbild: BiggiBe/Pixabay

Gotha (red, 20. Februar). Vor sechs Tagen wurden bekannt, dass vom Forstamt Finsterbergen veranlasst worden war, das Pappelwäldchens bei Pferdingsleben zu roden.

Nun kritisiert der Kreisverband Bündnis 90/Die Grünen Gotha dies, weil damit ein Lebensraum für verschiedene Greifvogel- und andere Vogelarten zerstört wurde.

Kreissprecher Albrecht Loth erklärte dazu:
„Angesichts des von der Stellvertretenden Vorsitzenden des NABU-Kreisverbands Gotha, Susanne Löw, seit vielen Jahren im Kreis Gotha detailliert vorgenommenen Rotmilan-Monitorings ist es uns völlig unverständlich, dass der Horst des dort vorkommenden Rotmilans nicht bekannt gewesen sein soll. In Anbetracht der guten Einsehbarkeit des Areals hat man diesen, aber auch die Horste von Schwarzmilan und Mäusebussard, zudem wohl kaum alle übersehen können. Warum, obwohl auch der ThüringenForst im Kreisnaturschutzbeirat vertreten ist, die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt nicht rechtzeitig einbezogen wurde, ist für uns ebenfalls nicht nachvollziehbar. Wir teilen ausdrücklich die Ansicht des NABU-Kreisverbands Gotha, dass hier nur eine schonende, stückweise Entnahme der am stärksten geschädigten und damit entsprechend anfälligen Bäume hätte vorgenommen werden dürfen, um diesen wertvollen Lebensraum, einschließlich der Horstbäume, soweit wie möglich zu erhalten. Das Problem der Verkehrssicherungspflicht, das hier möglicherweise genutzt wurde, um schnell vollendete Tatsachen zu schaffen, wäre wahrscheinlich mit einer Teilsperrung des, ohnehin nicht öffentlichen,  privaten Landwirtschaftsweg zu entschärfen gewesen. Immerhin ist der Rotmilan eine nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützte Art, deren weltweit größte Vorkommen in Deutschland zu finden sind, wovon ein erheblicher Teil auf Thüringen entfällt. Aufgrund seines eingeschränkten Verbreitungsgebiets trägt Deutschland daher auch eine besondere Verantwortung für seinen Schutz. Deshalb wäre es umso wünschenswerter gewesen, nach einer fundierten Lösung zu suchen, die dem Natur- und Vogelschutz auf der einen und der Verkehrssicherungspflicht auf der anderen Seite Rechnung trägt, selbst wenn das mit einem deutlich höheren Mehraufwand verbunden ist.   Dass die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt aufgrund des eigenmächtigen Vorgehens des Forsts ein Verfahren einleiten will, ist aus diesem Grund nur konsequent. Die Wortmeldung des Thüringer Umweltministeriums bestätigt diese Notwendigkeit noch einmal deutlich. Wir erwarten vom Forstamt Finsterbergen, dass es sich an der Aufklärung beteiligt und für die Zukunft daraus seine Lehren zieht.“

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