Karenzzeit für Ex-Ministerin auf 16 Monate festgelegt

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Foto: Deutscher Bundestag/Tino Sieland

Entscheidung des Kabinetts zu Karenzzeit für Ministerin a. D. Siegesmund

Erfurt/Gotha (red, 6. Mai). Ministerin Anja Siegesmund hatte die Thüringer Staatskanzlei am 12. Januar dieses Jahres gemäß § 5b Thüringer Ministergesetz davon in Kenntnis gesetzt, dass sie beabsichtigt, nach ihrem Rücktritt vom Amt der Ministerin für Umwelt, Energie und Umweltschutz eine neue berufliche Tätigkeit anzustreben. Hierbei handelt es sich um das Amt der Präsidentin eines Verbandes der Entsorgungswirtschaft.

Das nach dem Ministergesetz für diese Fälle gebildete beratende Gremium hat sich mit dem Sachverhalt befasst und eine Karenzzeit von 16 Monaten empfohlen.

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 2. Mai 2023 den Sachverhalt beraten und ist dieser Empfehlung gefolgt. Die Entscheidung des Kabinetts ist Ministerin a. D. Anja Siegesmund am heutigen 5. Mai per Bescheid zugestellt worden.

 

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