Thüringer Zahnärzte: „Umsetzung der Corona-Impfpflicht gelockert“

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Foto: Landeszahnärztekammer Thüringen

Gotha (red/LZAK, 28. September). In einer breit angelegten Aktion an das Gesundheitsministerium, den Ministerpräsidenten, alle Fraktionen des Thüringer Landtages, die Thüringer Bundestagsabgeordneten und den Gesundheitsämtern forderten die Thüringer Zahnärzte mehrfach besondere Vorsicht und Augenmaß bei der Durchsetzung der Corona-Impfpflicht im Gesundheitswesen. Entscheidungen über Sanktionen oder gar Tätigkeitsverbote dürfen die zahnärztliche Versorgung in Thüringen keinesfalls gefährden.

Mit dem gestern aktualisierten Umsetzungserlass des Thüringer Gesundheitsministeriums wird die Grundlage für die geforderten Erleichterungen geschaffen. So sollen die bisherig geltenden Regelungen zum vollständigen Impfschutz weiterhin als ausreichend gelten. Das aufwendige Nachkontrollieren und melden bereits jetzt tätiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entfällt damit zum 1. Oktober 2022. „Die Verantwortlichen im Land nutzen ihren gesetzlichen Ermessensspielraum und geben dies auch an die Gesundheitsämter weiter, das ist ein großer Erfolg unserer Bemühungen.“, sagt Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen.

Personal in den Praxen halten und damit die Versorgung nicht gefährden
Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Thüringen, Dr. Karl-Friedrich Rommel, sieht einen großen Erfolg im Ergebnis der ständigen Gespräche und Bemühungen gegenüber der Politik.

„Die Behörden sind sich im klaren, dass bereits ein eingeschränkter Praxisbetrieb in kleineren Orten Thüringens die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung nicht mehr im bisherigen Umfang und nicht mehr flächendeckend gewährleisten kann. Entsprechend sind wir sehr froh, dass das Gesundheitsministerium nun eindeutige Kriterien für die Verfahren in den Gesundheitsämtern festlegt, die ein Betretungsverbot für die Angestellten der Praxen mittlerweile sehr unwahrscheinlich machen.“, resümiert Rommel.

Die Landeszahnärztekammer verweist zusätzlich auf die sehr hohen Hygienestandards, mit denen Thüringer Praxen während der gesamten Pandemie die zahnmedizinische Versorgung aufrechterhalten haben. Deutschlandweit ist uns bis heute keine einzige Ansteckung aus einer zahnärztlichen Behandlung bekannt.

„Auch deshalb sehen wir Zahnärzte das Einlenken der Politik als großen Erfolg. Unabhängig von der gesetzlichen Impfpflicht bleiben Patienten und Beschäftigte in unseren Praxen optimal vor Infektionen geschützt“, versichert Kammerpräsident Junge.

Eckdaten zur zahnmedizinischen Versorgung in Thüringen:
– etwa 2.800 Zahnärztinnen und Zahnärzte insgesamt in Thüringen
– davon etwa 1.900 berufstätig
– davon etwa 1.400 in eigener Praxis niedergelassen und etwa 500 angestellt in Praxen oder anderen Einrichtungen
– etwa 1.200 Praxisstandorte in Thüringen

 

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