Aus dem sonntäglichen Polizeibericht

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Die Landespolizeiinspektion Gotha. Foto: Rainer Aschenbrenner

Landkreis (red/ots, 16. Oktober, Stand 18 Uhr)

Handgreiflichkeiten vor Augen der Polizei
Gotha. Am frühen Samstagabend gerieten mehrere Männer auf dem Coburger Platz aneinander. Sie hielten auch nicht inne, als die Polizei erschien.
Ein 38-jähriger Gothaer leistete zudem gegen die polizeilichen Maßnahmen erheblichen Widerstand und wurde daher in Gewahrsam genommen.
Gegen alle Beteiligten wurden entsprechende Strafanzeigen gefertigt.

Vorfahrt missachtet – zwei Verletzte
Ohrdruf. Samstagnachmittag krachte es auf der B 88 zwischen Ohrdruf und Crawinkel:
Ein 84-Jähriger Hyundai-Fahrer aus Ohrdruf war aus einer Nebenstraße auf die B 88 eingebogen, ohne auf den Verkehr zu achten.
Deshalb kam es zur Kollision mit einer 40-jährigen VW-Fahrerin.
Der Hyundai-Fahrer wurde schwer, die VW-Fahrerin leicht verletzt.
Für die Zeit der Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge musste die B 88 voll gesperrt werden

Zigarettenautomat ausgeräumt
Gotha. Am frühen Sonntagmorgen meldeten Passanten der Gothaer Polizei, dass ein Zigarettenautomat in der Goldbacher Straße aufgebrochen und ausgeraubt worden war.
Die Beamten sicherten vor Ort Spuren.
Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich bei der Polizei in Gotha unter Telefon 03621 781124 und der Angabe der Bezugsnummer 0254657/2022 zu melden.

Trunkener Fahrer rammte Pkw
Gotha. Samstagabend parkte ein 56-Jähriger Gothaer seinen Pkw im Siebleber Weg und stieß dabei mit einem anderen Pkw zusammen.
Vor Ort stellten die Polizeibeamten beim Unfallverursacher Alkoholgeruch fest. Ein Test ergab einen Wert von 1,88 Promille.
Eine Blutentnahme wurde durchgeführt und ein entsprechendes Strafverfahren eingeleitet.

Kein Führerschein, aber 1,47 Promille und Drogen im Blut
Gotha. In den späten Stunden des Samstagabends wurde auf einem Parkplatz in der Von-Zach-Straße ein 31-Jähriger Audifahrer kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,47 Promille, ein Drogentest verlief ebenfalls positiv.
Zur Bestimmung der genauen Werte wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Eine Fahrerlaubnis besaß der Gothaer nicht. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.

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