Maßgeblich ist das Vorliegen eines sportartspezifischen Infektionsschutzkonzeptes durch die Vereine, welches von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigt werden muss. Der Betreiber der Sportstätte hat ein sportstättenspezifisches Konzept zu erstellen. Wichtig dabei ist die Gewährleistung eines kontrollierten Ab- und Zugangs sowie geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes.
„Seit fast fünf Monaten waren Zuschauer im organisierten Sport ausgeschlossen, dabei leben Wettkämpfe und Spiele im Breiten- und Leistungssport von Gemeinsamkeit, Freude und Motivation durch Fans. Die mit der neuen Verordnung geltende Öffnung für zunächst 200 Zuschauer begrüßen wir daher ausdrücklich. Wir haben uns dafür eingesetzt, auch um den Vereinen eine Planbarkeit und Sicherheit zu ermöglichen, was Einnahmen betrifft.“, blickt LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel optimistisch auf die neuen Empfehlungen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport als ein gutes Zeichen für den Sport.
„Der Wettkampf- und Spielbetrieb läuft allmählich wieder an und den Organisatoren entstehen Kosten, die nun durch Eintrittsgelder kompensiert werden können“, ist Zirkel auch unter diesem Aspekt die Erlaubnis wichtig. „Damit geht der Thüringer Sportbetrieb einen weiteren behutsamen Schritt in Richtung Normalität.“ Weiterhin nicht erlaubt sind Zuschauer in Sporthallen. „Dennoch möchten wir Thüringer Vereine und Verbände ausdrücklich dazu animieren, die ihnen gebotenen Möglichkeiten umzusetzen, um allen Altersklassen in den vielfältigen Sportarten die Möglichkeit für Wettkämpfe zu bieten.“, weiß Zirkel um die großen zusätzlichen Belastungen. Der LSB hat eigens Handlungsempfehlungen zur Unterstützung erstellt.
Zudem gilt weiterhin die Empfehlung, dass Sport im Freien vorzuziehen ist. Bei Sportarten sowie Disziplinen, bei deren Ausübung der Mindestabstand unterschritten wird, sollte im Training und Wettkampf möglichst oft auf alternative Bewegungsformen ausgewichen werden.
Nächstes Ziel ab September könnte ein kontrolliertes, stufenweises Vorgehen zur vollumfänglichen Wiederaufnahme des Sportbetriebes unter Berücksichtigung der übergeordneten Maßgaben des Infektionsschutzes sein. Ein erstes mögliches Signal dazu, welches der LSB Thüringen ausdrücklich begrüßt, gab es am 16. Juli im Rahmen einer Telefonkonferenz der Sportminister der Länder.
Die wichtigsten Punkte zu den Lockerungen im Sportbetrieb in Thüringen im Überblick:
- Sportveranstaltungen des organisierten Sports unter freiem Himmel sind mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt; höhere Zuschaueranzahl kann vom zuständigen Gesundheitsamt zugelassen werden
- das Führen von Teilnehmer- sowie Anwesenheitslisten ist für jede Trainings- und Wettkampfeinheit – nur noch in geschlossenen Räumen – verpflichtend
- bei Sportarten, und neu auch bei einzelnen Disziplinen, die nicht ohne direkten Körperkontakt betrieben werden können, kann vom Mindestabstand abgewichen werden