10 Mio. Euro Sonderzuweisungen für Kur- und Erholungsorte

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Erfurt (red, 19. Juli). Nachdem im Juni bereits vorfristig 11 Mio. Euro als Sonderlastenausgleich für die Belastungen der Kurorte ausgezahlt wurden, stehen nunmehr nochmals 5 Mio. Euro bereit.
Zudem werden weitere 5 Mio. Euro Sonderzuweisungen für die Erholungsorte beschieden. „23 Erholungsorte und 18 Kurorte des Freistaates erhalten unbürokratisch finanzielle Hilfen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie,“ so Innenminister Georg Maier.

Die Mittel für die Kurorte werden nach dem individuellen Anteil am Sonderlastenausgleich für Kurorte verteilt, der wiederum auf Basis der Übernachtungszahlen des Vorjahres und der Bettenanzahl in Reha- und Vorsorgeeinrichtungen des Jahres 2019 bestimmt wird.

Die Mittel für die Erholungsorte bemessen sich zum einen nach einem Sockelbetrag von 80.000 Euro je prädikatisiertem Erholungsortsteil und im Übrigen nach den durchschnittlichen Ausgaben der Gemeinden der Jahre 2017 bis 2019 in Bereichen, die mit dem Erholungsortstatus in Zusammenhang stehen.

 

 

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