Ab heute gilt die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet.

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Grafik: Tumisu/Pixabay

Landkreis (red, 23. August). Bund und Länder haben sich am 10. August auf neue Testpflichten zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland geeinigt. Deshalb gilt ab heute (23. August) die 3G-Regel – geimpft, genesen, getestet.

Die 3G-Regel bedeutet: Wer nicht vollständig geimpft ist oder nicht als genesen gilt, muss künftig in vielen Fällen entweder einen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) oder einen PCR-Test (maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

Tests werden damit zur Voraussetzung zum Beispiel für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen und Festen, aber auch zum Besuch beim Friseur oder im Kosmetikstudio. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich oder Beherbergungen etwa in Hotels und Pensionen.

Solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt, können die Länder die 3G-Regel ganz oder teilweise aussetzen.

Corona-Bürgertests werden kostenpflichtig
Corona-Bürgertests für Ungeimpfte sollen zudem ab 11. Oktober kostenpflichtig werden. Auch darauf haben sich Bund und Länder verständigt. Gratistests soll es weiter für Menschen geben, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt, insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Was Bund und Länder im Einzelnen vereinbart haben (PDF) 
Die Seite der Bundesregierung mit den Infos dazu

Die Teststellen im Landkreis
Die Teststellen an den Wochenenden und Feiertagen

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