Ausbildung und Übernahme von Azubis während Kurzarbeit

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Foto: privat

Gotha (red, 22. April). Viele Unternehmen nutzen auch weiterhin die Kurzarbeit zur Sicherung der Beschäftigten. Beim derzeitigen Pandemiegeschehen und der zu erwartenden Neuregelungen des Infektionsschutzgesetzes stellt sich aber  für viele Firmen die Frage, ob sie während der Kurzarbeit neue Ausbildungsverträge abschließen können. Gleichzeitig steht das Ende des Ausbildungsjahres vor der Tür. Dürfen fertig gewordene Auszubildende übernommen werden, auch wenn das Unternehmen kurzarbeitet?

Ausbildungsverträge können und sollen immer geschlossen werden. Dafür bedarf es keiner Meldung des kurzarbeitenden Betriebes oder einer Zustimmung durch die Agentur für Arbeit. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hat der Gesetzgeber sogar befristete Fördermöglichkeiten geschaffen, mit denen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen für beginnende Ausbildungen finanziell unterstützt werden.

Übernahme ausgelernter Azubis
Die Übernahme ehemaliger Auszubildender in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gehört zu den zwingenden Gründen für einen Personalaufbau, die trotz des Bezugs von Kurzarbeitergeld ohne gesonderte Begründung vorgenommen werden können. Unternehmen geben bei der monatlichen Abrechnung von Kurzarbeit ergänzend eine kurze Erklärung ab, dass sich die Gesamtzahl der Beschäftigten erhöht hat, weil Auszubildende übernommen wurden. Sofern die Abrechnungsunterlagen online übermittelt werden, kann dazu beispielsweise ein separates Dokument als „Sonstiges“ beigefügt werden. Das Gleiche gilt auch für Studienabgängerinnen und Schulabgänger.

Werden Auszubildende nach ihrer Ausbildung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis übernommen, kann auch für sie Kurzarbeitergeld beantragt werden.

„Das Ende des Ausbildungs- und Schuljahres rückt immer näher heran. Firmen, die trotz Kurzarbeit neue Ausbildungsverträge abschließen oder ihre ausgelernten Fachkräfte übernehmen wollen, können dies ohne Probleme tun. Gerade in der Krise ist es wichtig, jungen Menschen eine berufliche Perspektive zu geben. Die demografische Entwicklung wird durch Corona nicht aufgehalten und setzt sich weiter fort. Gut ausgebildete Fachkräfte werden in der Region gesucht. Die Ausbildung und Übernahme von jungen Fachkräften ist weiterhin wichtig, um künftig wettbewerbsfähig zu bleiben. Unternehmen, die in diesem Jahr ausbilden wollen oder die Fragen bei der Übernahme ihrer Azubis haben, steht der gemeinsame Arbeitgeber-Service gern zur Verfügung“, betont Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Für Fragen stehen Ihnen die regionalen Agenturen für Arbeit vor Ort gern zur Verfügung: Telefon: 0800 4 5555-20, Mail: Gotha.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de

Weitere Informationen zur Kurzarbeit finden Unternehmen unter: www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit

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