Ab September: Hallensport mit Zuschauern möglich

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...Erinnerung an die „Blaue Hölle“. Foto: Rainer Aschenbrenner, (c) 2012

Erfurt (red, 17. August). Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport überarbeitet gerade die derzeit geltende Infektionsschutzverordnung für Kindergärten, Schulen und den Sport. Die Neufassung soll ab 31. August 2020 gelten.

Ziel ist es, dann auch Hallensport mit Zuschauerinnen und Zuschauern wieder zuzulassen. „Voraussetzung bleibt aber, dass das Infektionsgeschehen nach den Sommerferien das erlaubt“, erklärt Sportminister Helmut Holter. „Mit der Freigabe für Zuschauer im Freien sind wir bereits den ersten Lockerungsschritt für den Zuschauersport gegangen. Ich weiß, dass auch die Hallensportarten diesen Schritt sehnlich erwarten. Bald können wir ihn gehen. Natürlich können wir die Hallen noch nicht voll auslasten. Auch für den Hallensport sehen wir einen Stufenplan vor, damit einerseits wirksame Infektionsschutzkonzepte gelten und andererseits schnell regional reagiert werden kann, wenn in bestimmten Gegenden die Zahlen wieder zu sehr ansteigen sollten. Dann werden wir in diesen Gegenden wieder einen Schritt zurück machen müssen und Zuschauer möglicherweise vorübergehend auch wieder ausschließen.“

In Gegenden mit geringem oder gar keinem Infektionsgeschehen gilt:
· Sportveranstaltungen bedürfen eines vereins- und sportartspezifischen Infektionsschutzkonzeptes.
· Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind durch die Gesundheitsämter zu genehmigen.
· Das Gesundheitsamt kann festlegen, dass eine einmalige Genehmigung auch für darauffolgende Sportveranstaltungen ausreichend ist, sofern sich am Profil und Rahmen der Sportveranstaltung nicht Wesentliches ändert.
· Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel kann das Gesundheitsamt zulassen, dass von dem Mindestabstand abgewichen werden kann.

Das Sportministerium kann den Sportbetrieb in bestimmten Regionen vorübergehend wieder einschränken. Dann gelten wieder verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen. Insbesondere Zuschauer beim Hallensport sind dann nicht zugelassen. Ausnahmen für Profi- oder Semiprofisportmannschaften können verfügt werden. Auch eine Schließung der Sportanlagen kann bei drastisch steigendem Infektionsgeschehen in Betracht kommen.

Die Infektionsschutzverordnung des TMBJS für Kindergärten, Schulen, Jugendhilfe und Sport soll am 28. August im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet werden und am 31. August in Kraft treten. Die Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung ist abgeschlossen, derzeit erfolgt die rechtsförmliche Prüfung. Teil der Verordnung ist auch die Implementierung des bereits bekannten Thüringer Stufenplans für das neue Schul- und Kindergartenjahr unter Pandemiebedingungen.

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