DEHOGA klagt gegen das „Regelungschaos“

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Bildschirmfoto: Internetauftritt des DEHOGA Thüringen

Erfurt (red/de, 16. Oktober). Der DEHOGA Thüringen hat eine erste Klage gegen die Allgemeinverfügung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen am Verwaltungsgericht eingereicht.

Gerade mit Blick auf die Herbstferien, wo z. B. vor allem Kinder mit ihren Eltern oder Großeltern verreisen würden, seien die Regelungsvorgaben der Testpflichten für Gastgeber nicht realisierbar, weil Testzentren fehlten, die Kostenübernahme nicht geklärt sei und völlig unklare Regelungen normiert seien, die nicht umgesetzt werden könnten.

Seit Monaten fordere das Thüringer Gastgewerbe vom Thüringer Gesundheitsministeriums eine klare Perspektive für die Branche im Herbst und im kommenden Winter: „Wir dürfen doch im zwanzigsten Monat der Pandemie endlich klare und verständliche Regelungen verlangen. Das Regelungschaos und immer wieder Einschränkungen für unsere ohnehin gebeutelte Branche sind untragbar. Das Delegieren von Regelungen über die unterste Ebene und schließlich an die Hotelrezeptionen oder die Restaurant-Tür und zudem noch ein völlig unübersichtlicher und unverständlicher Flickenteppich ist schlicht und ergreifend nicht mehr hinnehmbar. Wir fordern konkret Ministerin Werner auf, dieses Chaos zu beenden.“, erläuterte Mark A. Kühnelt, Präsident DEHOGA Thüringen.

Ministerpräsident Ramelow habe bereits im März gefordert, die Inzidenz allein nicht zum Maßstab von Einschränkungen zu machen. Die Umsetzung dieses Vorschlages habe in Thüringen dann bis in den August gedauert. Jedoch seien aufgrund der geringen Einwohnerzahlen in den Landkreisen und kreisfreien Städte rein rechnerisch immer wieder schnelle Sprünge bei den Inzidenzzahlen zu verzeichnen gewesen und eben auch gegenwärtig zu beobachten.

Seit Sommer hätte die Thüringer Wirtschaft davor gewarnt, dass die regional ermittelten Inzidenzwerte weder allein noch in der Kombination mit Schutzwert und Belastungswert bei den geringen Einwohnerzahlen und den niedrig gesetzten Werten, sehr schnell, so wie gegenwärtig, zu den normierten Warnstufen führen können, die aber im Ergebnis nicht zur massiven Überlastung des Gesundheitssystems führen würden.

Ob die aktuellen Maßnahmen, gerade mit den massiven Einschränkungen im Gastgewerbe jeweils angemessen oder dem Schutzziel entsprechend seien, müsse immer mehr bezweifelt werden, so Dirk Ellinger, der Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen: „Es darf gefragt werden, ob bei der derzeitigen Impfquote und der bislang auf den vom RKI veröffentlichten Zahlen beruhenden Entscheidungen derartige Grundrechtseingriffe noch als gerechtfertigt angesehen werden dürfen.“

Um „nicht geimpfte“ Personen zu schützen, werden Einschränkungen und Maßnahmen normiert, die weder verständlich noch umsetzbar seien und nur zu Unverständnis führen würden: „Wenn Adressaten einer Norm sie nicht im Ansatz verstehen, geschweige denn realisieren können, muss sich der Absender der Norm ernsthaft fragen lassen, welcher Sinn damit verfolgt werden soll“, ergänzt Kühnelt.

„Ich kann mich nur noch wundern, wenn ich Stunden in vollen Zügen zwar mit Maske, aber minimalen Abstand sitzen darf, aber im Hotel Mindestabstände, Masken und Tests gelten sollen“, äußert Ellinger seine Verwunderung.

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