Entspannung beim Umtausch der Führerscheine

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Foto: Landratsamt Gotha

Landkreis (red/aw, 1. März). Der pandemiebedingte Rückstau beim Pflichtumtausch für Führerscheine hat sich aufgrund der bundesweit gewährten Kulanzfrist bis Ende Juni 2022 deutlich entspannt. Bis dahin müssen Inhaber von bereits überholten Fahrerlaubnisdokumenten keine Ordnungswidrigkeitsverfahren befürchten.

Parallel dazu bietet die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes Gotha mit Vor-Ort-Umtauschtagen in den Städten und Gemeinden sowie der eingerichteten Nachrücker-Funktion bei der Online-Terminbuchung zusätzliche Services an.

Wer also über die Website keinen Wunschtermin an einem bestimmten Tag erwischt, kann sich auf die Warteliste setzen lassen und im Falle einer Absage bereits reservierter Zeiten zum Zuge kommen.

Darüber hinaus sorgen Termine in den Rathäusern im Kreisgebiet für zusätzliche Chancen, den Führerscheinumtausch wohnortnah zu erledigen.

Ab März bietet die Fahrerlaubnisbehörde regelmäßig auch Umtausch-Termine in teilnehmenden Stadt- und Gemeindeverwaltungen an. Die Termine dafür können dann ebenfalls online gebucht werden.

Wann Termine in welcher Stadt oder Gemeinde zur Verfügung stehen, erfahren Interessenten über aktuelle Veröffentlichungen auf der Homepage des Landkreises, über lokale Medien und aus den Mitteilungsmöglichkeiten der jeweiligen Städte und Gemeinden.

Ab dem 7. März sind Terminbuchungen für die Stadt Ohrdruf und ab dem 21. März für die Stadt Waltershausen möglich.

Welche Voraussetzungen müssen Nutzer der Vor-Ort-Angebote erfüllen?
• Ihr Wohnsitz ist in dieser Stadt/Gemeinde (einschl. Ortsteile)
• Sie verfügen über einen Papierführerschein und das entsprechende Geburtsjahr (derzeit 1953 – 1958)
• Sie benötigen ein biometrisches Passfoto
• Sie können nur mit EC-Karte zahlen.

Wann der Umtausch anderer Führerscheine und Jahrgänge beginnt, wird rechtzeitig bekannt gegeben.

H&H Makler

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