Geflügel bekommt wieder Freigang

0
709

Landkreis (red/aj, 29. April). Das Veterinäramt informierte darüber, dass der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet, die mit der Allgemeinverfügung am 26. März in Folge des Ausbruches der Geflügelpest im Erfurter Ortsteil Schmira festgelegt worden sind, zum 2. Mai aufgehoben werden.
Bei den Untersuchungen der bekannten Kontaktbestände wurde das Geflügelpestvirus nicht nachgewiesen. Auch die Untersuchung der in diesem Zeitraum im Landkreis Gotha aufgefundenen toten Vögel erbrachte keine weiteren Virusnachweise. In Thüringen und anliegenden Bundesländern ist das Aufkommen an verendeten Wildvögeln zurückgegangen.
Nach Feststellung der Stadt Erfurt ist die Geflügelpest im Ortsteil Schmira erloschen. Nach Auslaufen der bestehenden Fristen sowie Erfüllung der Vorgaben gemäß der Geflügelpest-Verordnung sind die angeordneten Schutzmaßnahmen für den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet deshalb aufzuheben.
Weiterhin gelten jedoch die Allgemeinverfügungen des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutzes (TLV) „Zu vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelhaltungen in Thüringen“ vom 8. Januar 2021 und „Zur Bekämpfung der Geflügelpest (Anordnung von Maßnahmen gemäß §14a Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest – Verbot der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe“ vom 7. April 2021.
Beide sind über die Startseite der Homepage des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz einzusehen.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT