Gesundheitsamt: Reiserückkehrer aus Risikogebieten haben Meldepflicht

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Landkreis Gotha (red, 6. August). Reiserückkehrer aus Ländern und Regionen, die das Robert-Koch-Institut als Corona-Risikogebiete einstuft (Link), müssen sich beim Gesundheitsamt des Landkreises melden und bis zur Abklärung ihres Gesundheitszustandes eine häusliche Quarantäne antreten. Auf diese Auflage, resultierend aus der vierten Thüringer Quarantäneverordnung*, weist das Landratsamt hin.

Die Meldungen der Rückkehrer werden kontaktlos per Formular und Mail entgegengenommen. Die auszufüllende Datei steht unter www.landkreis-gotha.de zum Download bereit und soll an gesundheit@kreis-gth.de gerichtet werden.

Die Rückkehrer werden im Anschluss von der Gesundheitsverwaltung kontaktiert und das weitere Vorgehen, insbesondere hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Quarantäne, wird individuell bewertet. Wichtig ist, dass die Rückkehrer bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes die Anordnung der Absonderung ernst nehmen und befolgen.

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§ 1 (1)
Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Thüringen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet nach Absatz 4 aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern; dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehören; ausgenommen sind Zutrittsrechte für behandelnde Ärzte, medizinisches Personal sowie für Seelsorger und Urkundspersonen entsprechend § 30 Abs. 4 Satz 2 IfSG.

Die vollständige Verordnung

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