Katzenschutzverordnung gilt in weiteren Orten

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Louis I. Foto: Rainer Aschenbrenner

Landkreis (red, 5. August). Die Katzenschutzverordnung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes wird auf das Gebiet der Stadt Ohrdruf einschließlich der Ortsteile Wölfis, Crawinkel und Gräfenhain, in der Gemeinde Luisenthal, der Ortschaften Altenbergen, Catterfeld, Engelsbach, Gospiteroda, Leina, Schönau v.d.W. und Wipperoda der Gemeinde Georgenthal sowie der Gemeinden Emleben und Herrenhof erweitert.

Danach sind die Halter von Hauskatzen, die unkontrollierten Ausgang haben, zur Kastration bzw. Sterilisation ihrer Tiere verpflichtet.

Als Halter gelten auch Personen, die Katzen regelmäßig füttern bzw. anfüttern.

Zusätzlich gilt die Auflage, dass Freigänger gechipt und registriert werden müssen.

Hintergrund der Verordnung ist das Ansinnen, die unkontrollierte Vermehrung einzudämmen und damit verbunden die Verbreitung von Leid und Tierkrankheiten zu minimieren.

Die geänderte Verordnung erscheint im Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 7. August und tritt am 8. August in Kraft.

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