Gotha (red, 24. Mai). Am 28. Mai tritt eine neue Corona-Schutzverordnung für Thüringen in Kraft, teilte Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner mit.
Demnach würden wesentliche Basisregeln weiterhin gelten. Angepasst seien indes die Regeln zur Maskenpflicht. So würde in bestimmten Bereichen der medizinischen Versorgung die FFP2-Maskenpflicht entfallen. In Krankenhäusern, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Dialyse-Einrichtungen, Tageskliniken und ähnlichen Einrichtungen sollen demnach dann auch qualifizierte Gesichtsmasken zulässig sein. Darüber hinaus werde die Verordnung in Teilen redaktionell angepasst: „Mit den Änderungen schaffen wir Vereinfachungen im Rahmen des Möglichen. Gleichzeitig bleiben die Basisschutzmaßnahmen bestehen. Trotz aller Erleichterungen sollten wir uns bewusst sein, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Gerade mit Blick auf den Herbst müssen wir weiter wachsam bleiben, um im Falle schnell steigender Infektionszahlen oder möglicher neuer Virusvarianten zügig reagieren zu können. Mit Blick auf die bevorstehende Urlaubs- und Reisezeit rufe ich nochmals zum Impfen auf. Schützen Sie sich selbst vor einem schweren Krankheitsverlauf und andere vor erhöhter Ansteckungsgefahr. Vervollständigen Sie rechtzeitig Ihren Impfschutz oder lassen Sie sich boostern. Auch eine zweite Auffrischungsimpfung ist auf Wunsch für alle möglich. Impftermine in ihrer Nähe gibt es unter: www.impfen-thueringen.de“
Weitere Informationen sowie die dann geltende Fassung der Verordnung sind unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage ab dem 28. Mai zu finden.