Kurzarbeitergeld wird bis Ende 2021 gewährt

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Foto: moerschy/Pixabay

Gotha (red/mg, 2. Oktober). Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld (KuG) bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann dies mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen.

„Die Kurzarbeit hat vielen Beschäftigten den Arbeitsplatz gesichert und so verhindert, dass Unternehmen im Lockdown Mitarbeiter entlassen müssen. Die Kurzarbeit ist damit das Instrument zur Beschäftigungssicherung. Zum Glück konnten viele Unternehmen der Region zwischenzeitlich die Kurzarbeit beenden oder stark reduzieren. Im September zeigen im Landkreis Gotha 8 und im Unstrut-Hainich-Kreis 4 Unternehmen für insgesamt 800 Beschäftigte Kurzarbeit neu an“, sagte Johannes Langenkamp, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Mit dem erleichterten Zugang haben Unternehmen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeit nutzen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.

Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Die BA kann dabei unterstützen und empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.

Die aktuelle Abrechnung der Kurzarbeit zeigt, dass die Nutzung weiterhin rückläufig war. Im Landkreis Gotha rechneten im April 576 Unternehmen für 3.284 Beschäftigte Kurzarbeit ab. Das waren 500 weniger als im März. Im Unstrut-Hainich-Kreis haben im April 456 Firmen für 2.106 Mitarbeiter Kurzarbeitergeld abgerechnet, 350 weniger als im März.

Online gibt es weitere Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

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