Schloss Reinhardsbrunn endlich wirksam enteignet

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Foto: Erwin Meier/Wikimedia

Erfurt Gotha (red, 26. Februar). „Mit dem 25. Februar 2021 endete die letzte formale Frist, um die wirksame Enteignung von Schloss Reinhardsbrunn zu verhindern. Diese Frist ist nunmehr verstrichen. Damit kann das Land Thüringen als neuer Eigentümer endlich beginnen, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen in die Wege zu leiten und den weiteren Verfall des einmaligen historischen Erbes zu stoppen“, erklärte der Gothaer Landtagsabgeordnete Sascha Bilay (LINKE).

Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) regierte ebenfalls sofort: „Das von der Landesregierung konsequent betriebene Enteignungsverfahren von Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn ist in Thüringen und der gesamten Bundesrepublik einmalig. Das ist eine gute Entscheidung für den Denkmalschutz im Freistaat. Unser Anliegen war stets, dieses wichtige Kulturgut, die Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn, so zu sichern und zu entwickeln, wie es die bisherige Eigentümerin leider nicht getan hat.“,

Schloss- und Parkanlage Reinhardsbrunn werden nun in das allgemeine Grundvermögen des Freistaates übernommen. Damit ist die Landesregierung verkehrssicherungspflichtig sowie verantwortlich, die Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt des Schlosses einzuleiten.

Für die weitere Entwicklung nach dem Eigentumsübergang der Liegenschaft durch den Freistaat ist vorgesehen, die Schloss- und Parkanlage im Zuge der Gesetzesnovelle in die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu geben. Der zweite Kabinettdurchgang dafür ist für Mitte des zweiten Quartals geplant.

Bereits 2019 hatte das Landgericht Meiningen entschieden, dass die Enteignung durch den Freistaat rechtskonform sei. Allerdings hatten Gläubiger gegen die wirksame Eintragung des Freistaates im Grundbuch nochmals Rechtsmittel eingelegt. Die letzte Frist für mögliche weitere formale Verzögerungen sei nunmehr verstrichen. Weder wurde diese Möglichkeit genutzt noch wurde jemals durch die früheren Gläubiger ein Schutzbedürfnis begründet. „Es ist deutlich geworden, dass hier erneut wirtschaftliche Interessen geschützt werden sollten. Gleichzeitig war den Bremsern auch klar, dass sie keinerlei Chance auf Erfolg haben werden. Das hat nur unnötig Zeit gekostet und einen früheren Beginn der Sanierung verschleppt“, erinnert Landtagsabgeordneter Sascha Bilay (an die Vorgeschichte.

Allerdings sei nunmehr der Weg frei geworden, dass das Kulturministerium die im Landeshaushalt eingeplanten 1,9 Mio. Euro für erste Notsicherungsmaßnahmen umsetzen könne. Vorgesehen seien unter anderem Baumaßnahmen am Dach und an der Regenentwässerung, eine Notsicherung der Deckengemälde im Ahnensaal, die Schwammbekämpfung sowie Pflegemaßnahmen im Park. „Diese wichtigen Projekte können jetzt angegangen werden, um einen weiteren Verfall zu verhindern. Viel wichtiger ist aber, dass die Schlossanlage Reinhardsbrunn zeitnah in die Landesstiftung Thüringer Schlösser und Gärten zeitnah überführt werden kann, um eine dauerhafte Perspektive zu ermöglichen“, unterstreicht abschließend Bilay.

„Oscar am Freitag“-TV berichtete 2018 über den Beginn des Enteignungsprozesses.

H&H Makler

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