Was das neue Frühwarnssystem ausmacht

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Erfurt (red, 23. August). Mit der Einführung des neuen Frühwarnsystems werden in Thüringen bei steigenden Infektionszahlen künftig neben der Sieben-Tage-Inzidenz auch die lokale Anzahl von Krankenhauseinweisungen und die thüringenweite Auslastung der Intensivbetten als Zusatzindikatoren berücksichtigt.

Die neue Corona-Verordnung (PDF) tritt am 24. August in Kraft und gilt bis einschließlich 21. September 2021.

Leitindikator zum Ergreifen von Maßnahmen bei einem ansteigendem Infektionsgeschehen in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern, d. h. die Anzahl an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen.

Zusatzindikatoren sind:

Schutzwert (Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz): Die wöchentliche Inzidenz von Krankenhauseinweisungen pro 100.000 Einwohner im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt. Der Schutzwert richtet sich nach dem Meldedatum der Krankenhauseinweisung und beinhaltet Fälle  sowohl „wegen“ als auch „mit“ COVID-19. Die Krankenhauseinweisungen (offiziell: Hospitalisierungen) werden nach dem Wohnort der Erkrankten ausgewiesen.

Belastungswert: Der prozentuale Anteil intensivmedizinisch behandelter COVID-19-Fälle an der Gesamtzahl der benutzbaren Intensivbetten in ganz Thüringen.

Warnstufe 1
a)    der Leitindikator-Wert 35,0 bis 99,9 beträgt und
b)    der Schutzwert bei mindestens 4,0 oder der Belastungswert bei mindestens 3,0 % liegt,

Warnstufe 2
a) der Leitindikator-Wert 100,0 bis 200,0 beträgt und
b) der Schutzwert bei mindestens 7,0 oder der Belastungswert bei mindestens 6,0 % liegt,

Warnstufe 3
a) der Leitindikator-Wert mindestens 200,1 beträgt und
b) der Schutzwert bei mindestens 12,1 oder der Belastungswert bei mindestens 12,1 % liegt.

Erläuterungen zur Anwendung
Überschreiten der Leitindikator und mindestens einer der beiden Zusatzindikatoren an drei aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Maximalwert der jeweils aktuellen Basis- bzw. Warnstufe, so ist die höhere Warnstufe maßgeblich.

Ein Wechsel des Zusatzindikators innerhalb der drei aufeinanderfolgenden Tage, der neben dem Leitindikator den jeweiligen Maximalwert der aktuellen Basis- bzw. Warnstufe überschreitet, ist unbeachtlich; d. h. der Tag ist bei der Betrachtung mitzuzählen.

Unterschreitet der Leitindikator an sieben aufeinanderfolgenden Tagen den jeweiligen Mindestwert der jeweils aktuellen Warnstufen, so ist die niedrigere Warnstufe (bzw. nach Warnstufe 1 die Basisstufe) maßgeblich. Eine ggf. höhere Warnstufe der Zusatzindikatoren im Betrachtungszeitraum ist unbeachtlich.
Hinweis: Die Impfquote sowie die Ausbreitung neuer Virus-Varianten haben kausalen Einfluss auf die hier angewandten Indikatoren.

Die aktuellen Tageswerte von Leitindikator, Schutzwert und Belastungswert

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