Gießmann: Abenteuerlicher Rettungsversuch von R2G

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Als abenteuerlichen Rettungsversuch bewertet Gothas Landrat Konrad Gießmann den Kompromiss des Koalitionsausschusses der Regierungsparteien zur Gebietsreform. Dieser sieht laut Medienberichten auch vor, dass die Amtszeit der 2018 zu wählenden Landräte auf drei Jahre verkürzt werden und neue Kreisstrukturen ab 2021 in Kraft treten sollen.

„Nachdem die Landesregierung ihr zentrales Reformvorhaben mit handwerklichen und kommunikativen Fehlern festgefahren hat, soll nun die willkürliche Änderung der Wahlgesetze den Karren wieder flott machen. Die Attacke auf bewährte Wahlverfahren ist in meinen Augen die schlechteste Lösung, da sie unterm Strich drei Jahre Stillstand auf Kreisebene verordnen würde“, sagt Gießmann, der 2018 nicht noch einmal für das Amt des Landrates kandidieren wird. Die meisten Planungsprozesse auf Kreisebene – die etwa Schulnetz, Abfallwirtschaft oder Rettungsdienstbereiche betreffen – haben deutlich längere Zeithorizonte. Eine Interims-Amtszeit der Landräte würde diesen sowie den Kreistagen die Gestaltungsfreiheit und damit die Fähigkeit zur Selbstverwaltung nehmen. Eine solche Stagnation kann weder im Sinne der Landkreise noch ihrer Bevölkerung liegen. Aus diesem Grund spricht sich Gießmann dafür aus, eine einmalige Verkürzung der Amtszeiten der Landräte aus verfassungsrechtlicher Sicht prüfen zu lassen. Unabhängig vom Zeithorizont sehe man für den Landkreis Gotha nach wie vor keinen Bedarf einer Kreisgebietsreform nach den bisherigen Vorgaben des Landes, so der Landrat. Schließlich seien bislang weder Einspareffekte prognostiziert noch in anderen Bundesländern, die ähnliche Reformen vollzogen haben, nachgewiesen worden.

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