Steuerzahlerbund: Das ändert sich 2022

0
639

Erfurt (red, 9. Januar). Der Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. (BdST) hat zusammengefasst, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren 2022 ändert.

  • Für Erwachsene werden beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.984 Euro Einkommensteuern fällig.
  • Die steuerfreie Corona-Beihilfe von 1.500 Euro an Arbeitnehmer läuft Ende März 2022 aus.
  • Die Homeoffice-Pauschale soll laut Ampel-Koalitionsvertrag auch für das Jahr 2022 gelten.
  • Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2022 der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 % auf 82 %. Somit bleiben nur noch 18 % der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für Rentnerjahrgänge, die 2022 neu hinzukommen. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
  • Zum 1. Januar 2022 wird u. a. auch die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben. Die Freigrenze gilt für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer – zum Beispiel für Gutscheine, die monatlich überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.

Der Landesverband Hessen des Bundes der Steuerzahler hat die Änderungen im Video zusammengefasst.

Fliesenstudio Arnold

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT