Erfurt (red, 9. Januar). Der Bund der Steuerzahler Thüringen e. V. (BdST) hat zusammengefasst, was sich für Familien, Arbeitnehmer, Unternehmer und Senioren 2022 ändert.
- Für Erwachsene werden beispielsweise erst ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 9.984 Euro Einkommensteuern fällig.
- Die steuerfreie Corona-Beihilfe von 1.500 Euro an Arbeitnehmer läuft Ende März 2022 aus.
- Die Homeoffice-Pauschale soll laut Ampel-Koalitionsvertrag auch für das Jahr 2022 gelten.
- Bei der Rentenbesteuerung erhöht sich 2022 der steuerpflichtige Rentenanteil von 81 % auf 82 %. Somit bleiben nur noch 18 % der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dieser Anteil gilt für Rentnerjahrgänge, die 2022 neu hinzukommen. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte steuerfreie Rentenbetrag bestehen.
- Zum 1. Januar 2022 wird u. a. auch die Sachbezugsfreigrenze von bisher 44 Euro monatlich auf 50 Euro angehoben. Die Freigrenze gilt für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer – zum Beispiel für Gutscheine, die monatlich überlassen werden. Bis zur Freigrenze können die Zuwendungen steuerfrei behandelt werden.
Der Landesverband Hessen des Bundes der Steuerzahler hat die Änderungen im Video zusammengefasst.