Der Stadtrat der Stadt Gotha hatte am 21. Dezember 2011 die Haushaltssatzung 2012 beschlossen. Die Rechtsaufsichtsbehörde erteilte nun mit Bescheid vom 15. März 2012 die Haushaltsgenehmigung ohne Auflagen.
Die Genehmigung beinhaltet, dass der im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.068.000 Euro zweckgebunden, zur Sanierung und Erweiterung des Stadt-Bades Gotha, Bohnstedtstraße zum Sport- und Familienbad verwendet wird. Damit ist die Förderung des Bades durch den Freistaat Thüringen mittels zinslosen Kredits gemeint. Weitere Kreditaufnahmen sind nicht vorgesehen.
Der festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt in Höhe von 12.293.000 Euro wurde ebenfalls rechtsaufsichtlich genehmigt. Mit diesen Verpflichtungsermächtigungen wird angezeigt, wie sich Investitionen in den Folgejahren verteilen werden. Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haushaltssatzung 2012 nicht.
Die Stadt Gotha hat einen ausgeglichenen Haushalt vorgelegt. Für das Jahr 2012 wurden im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 65.316.400 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.023.200 Euro festgesetzt. Die Steuersätze der Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuern für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H. und für die Grundstücke (B) 420 v.H. sowie Gewerbesteuern nach dem Gewerbeertrag 400 v.H.
„Für Handwerker und Betriebe aus Stadt und Region, sowie für die zahlreichen Vereine, die Fördermittelanträge gestellt haben, ist nun die Zeit des Wartens vorbei, nun können Aufträge ausgelöst und finanzielle Mittel für Soziales, für Sport und Kultur ausgereicht werden“ so Oberbürgermeister Knut Kreuch.
Für das Reggio-Kinderhaus bedeutet die Umsetzung der Haushaltssatzung Investitionen von 257.000 Euro für den Umbau der Sanitäranlagen. Für die Sanierung des Schulgeländes von Brüder-Grimm- und Oststadt-Schule und die Elektro-Sanierung werden 150.000 Euro investiert. Grund- und Regelschule „Andreas Rehyer“ erhalten für 20.000 Euro eine neue Schulhofumzäunung. Für die Neuanlage von Kleinspielfeldern am Sportplatz Gotha-West werden insgesamt 40.000 Euro investiert. Der Sportplatz an der Gebrüder-Ruppel-Straße erhält für 15.000 Euro einen Ballfangzaun. Für den Sportplatz Sundhausen werden für den Bewässerungsbau 31.000 Euro bereitgestellt. Der Ballfangzaun am Lok-Sportplatz wird mit 5.000 Euro im städtischen Haushalt berücksichtigt. Die Dachsanierung der Turnhalle im Brahmsweg wird mit 5.000 Euro bezuschusst. Im Bereich der Unterhaltung von Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken stehen insgesamt 470.000 Euro zur Verfügung. Der Winterdienst ist mit Kosten in Höhe von 456.000 Euro im Haushaltsplan der Stadt Gotha verankert. Im Bereich „Theater, Konzerte, Musikpflege“, sollen zuzüglich der Zuschüsse der Kulturvereine und Kulturprojekte, 585.000 Euro eingesetzt werden.
Der Haushaltsplan wird gemäß § 57 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung in der Zeit vom 25.03.2012 bis 10.04.2012 während der Dienststunden zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, Bürgerbüro, ausgelegt. Damit wird die Rechtswirksamkeit der Hauhaltssatzung herbeigeführt. Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Gotha erfolgt am 22.03.2012 im Rathaus-Kurier.























