Viele Jugendliche haben diese Situation schon erlebt. Sie haben die berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen – und werden doch für kurze Zeit arbeitslos. Eltern und Jugendliche sollten darauf achten, dass dann der Versicherungsschutz nicht auf der Strecke bleibt.
Es ist keine seltene Situation. Viele Ausbildungsverträge sind befristet und enden mit der erfolgreich bestandenen Prüfung automatisch. Zwar haben viele Jugendliche dann bereits ein Arbeitsverhältnis in Aussicht; aber dazwischen steht oft die Arbeitslosigkeit – und die Frage des Versicherungsschutzes.
Oft kann die Agentur für Arbeit die Lücke schließen – mit der Zahlung von Arbeitslosengeld und der Versicherung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Aus Erfahrung weiß die Agentur für Arbeit, dass die Jugendlichen zwar Arbeitslosengeld beantragen, es dann aber häufig wegen der Vorbereitung auf den Beruf versäumen, den Antrag auch zeitnah und vollständig wieder abzugeben.
Das Arbeitslosengeld kann zwar auch nachträglich noch gezahlt werden, es empfiehlt sich aber beim Versicherungsschutz auf Nummer Sicher zu gehen.
Die Agentur für Arbeit rät daher dazu, den Antrag auf Arbeitslosengeld innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Ausbildungsverhältnisses an die Arbeitsagentur zu senden.
Der Antrag ist in der Regel vollständig, wenn er ausgefüllt und unterschrieben ist und eine Arbeitsbescheinigung des Ausbildungsbetriebs beiliegt. Der Antrag kann dann postalisch eingesandt werden. Wenn dennoch Fragen offen sind kann auch ein persönlicher Termin unter der Hotline 0800 4555500 vereinbart werden.




















