Ausbildungsabsolventen: Rechtzeitig Arbeitslosengeld beantragen

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In den nächsten Wochen beenden viele Jugendliche ihre zweieinhalb- oder dreieinhalbjährigen Ausbildungen, so z.B. Anlagenmechaniker/innen oder Kraftfahrzeugmechatroniker/innen. „Die jungen Facharbeiter, die nicht unmittelbar nach der Ausbildung übernommen werden, können sich arbeitslos melden. Das gilt auch für Jugendliche, die erst einige Wochen später eine Arbeit in Aussicht haben. Die Arbeitslosmeldung dient der Sicherung der finanziellen Ansprüche und ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Sie muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen. Durch die rechtzeitige Abgabe des Antrags schließt der Jugendliche die Lücke im Versicherungsschutz“, sagt Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Die Antragsunterlagen für das Arbeitslosengeld sind in der Agentur für Arbeit oder als Online-Variante unter www.arbeitsagentur.de -> eService Arbeitslosengeld online erhältlich.

Mit der Zahlung von Arbeitslosengeld sind Arbeitslose in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert. „Neben der rechtzeitigen Antragstellung – am besten sobald der Auszubildende die Prüfungsergebnisse und das genaue Ausbildungsende kennt – ist es wichtig, dass der Antrag auch zeitnah und vollständig wieder abgegeben wird. Aus unserer Erfahrung beantragen zwar etliche junge Menschen Arbeitslosengeld, versäumen es aber häufig wegen der Vorbereitung auf den Beruf, den Antrag wieder einzureichen“, so Ina Benad weiter.

 

Die Agentur für Arbeit rät daher dazu, den Antrag spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ende des Ausbildungsverhältnisses abzugeben. Auch die Arbeitsbescheinigung des Ausbildungsbetriebs sollte bereits vorliegen. Der Arbeitgeber kann wählen, ob er die Bescheinigung elektronisch über das neue BEA-Verfahren übermittelt oder in Papierform erstellt.

 

Der Antrag kann an die Adresse: Agentur für Arbeit Gotha, 99873 Gotha, geschickt oder – wenn noch Fragen offen sind – persönlich abgegeben werden. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung unter der Hotline 0800 4 5555 00 erforderlich.

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