Gründung der Nahverkehrsgesellschaft des Landkreises

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Zur letzten Sitzung vor der Sommerpause kommen die Kreistagsmitglieder am Mittwochabend, 1. Juli, zusammen. Auf der Agenda steht unter anderem die Gründung einer neuen Nahverkehrsgesellschaft. Die Zusammenkunft ist öffentlich und beginnt im Spohrsaal, Reinhardsbrunner Str. 23, um 18 Uhr.

Bis Ende Juni 2019 ist die Regionale Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH mit der Gestaltung und Durchführung des Buslinienverkehrs im Landkreis Gotha betraut. Der Kreistag hatte dem Unternehmen hierzu im Juni 2009 die maximal mögliche Fristverlängerung um zehn Jahre gewährt. Hintergrund sind die Bestimmungen des EU-Wettbewerbsrechts: Sie sahen eine begrenzte Übergangsfrist vor und fordern nun, dass die daran anschließenden Verkehrs¬dienstleistungen zwingend überregional ausgeschrieben werden müssen. Die RVG darf dieses Vergabeverfahren allerdings aufgrund ihrer Teilhaberstruktur nicht leisten: In der Gesellschaft sind mit dem Landkreis und lokalen Busunternehmen sowohl Auftraggeber wie auch potentielle Auftragnehmer vereint – was nach EU-Recht nicht zulässig ist. Deshalb soll das Vergabeverfahren von einer neuen, zu 100 Prozent kreiseigenen Gesellschaft durchgeführt werden. Dem Kreistag wird dazu eine Beschlussvorlage zur Gründung der so genannten Nahverkehrsgesellschaft des Landkreises Gotha mbH vorgelegt. „Wir haben im Vorfeld mit externen Beratern in den Fachausschüssen die Situation analysiert und Lösungswege diskutiert. Die Gründung einer neuen Gesellschaft wurde als kostengünstigste Alternative identifiziert“, fasst Landrat Konrad Gießmann die vorbereitenden Beratungen zusammen. Aufgrund der mit der Gründung anstehenden Fristen, aber auch mit den geforderten Ausschreibungsmodalitäten für die Linienkonzessionen ist der Zeitpunkt hierfür derzeit günstig. Die Aufsichtsbehörde, das Thüringer Landesverwaltungsamt, habe vorab für diesen Weg seine Zustimmung signalisiert, so Gießmann.

Dauerbrenner: Gebührensatzung für die Rechnungsprüfung

Nach umfangreichen Debatten, allein siebenmal im Kreisausschuss und inzwischen viermal im großen Gremium selbst, kehrt die Beschlussvorlage zur Gebührenpflicht für die Rechnungsprüfung abermals in den Kreistag zurück. Seit März 2014 diskutieren die Kreistagsmitglieder, in welcher Höhe die kreisangehörigen Städte und Gemeinden künftig Gebühren entrichten sollen, wenn sie ihre Buch- und Haushaltsführung durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises kontrollieren lassen. Die Notwendigkeit, Gebühren zu erheben, resultiert aus einer Änderung der Thüringer Kommunal¬ordnung. Dem Kreistag liegt eine Gebührensatzung vor, die sämtliche Ausschussdiskussionen inhaltlich unverändert überstanden hat und die sich an den tatsächlichen Personal- und Sachkosten orientiert. Sie legt einen Verrechnungsstundensatz von 50 Euro als Maßstab an. Folgt eine Mehrheit der Beschlussvorlage, könnten Gebühren erstmals für die Jahresrechnung 2014 erhoben werden.

Weitere Themen

Ferner befinden die Kreistagsmitglieder über die Vorschlagsliste für die Ernennung ehrenamtlicher Richter am Verwaltungsgericht Weimar. Für diese unentgeltliche Mitwirkung haben 24 Frauen und Männer aus dem Kreisgebiet Interesse bekundet. Berufen werden die ehrenamtlichen Richter letztlich aber vom Wahlausschuss des Verwaltungsgerichts selbst.
Zu Beginn der Sitzung wird ein neues Kreistagsmitglied für die Fraktion SPD/B90-Grüne verpflichtet: Peter Leisner aus Gotha rückt für Uwe Szpöt aus Günthersleben-Wechmar nach, der die Geschäftsführung der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha übernimmt. Da es sich um ein Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Landkreises handelt, lässt sich eine leitende Tätigkeit dort nicht mit einem Wahlmandat in Einklang bringen.

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