Vorsorge bei Bienenvölkern Pflicht

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Sämtliche in Thüringen gehaltenen Bienenvölker müssen 2015 gegen Varroamilben behandelt werden.

Auf diese Anordnung des Landesamtes für Verbraucherschutz verweist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha aktuell. Danach muss die Sommerbehandlung bis 30. Juli begonnen haben. Im Anschluss daran sind die Imker verpflichtet, eine Nachsommer- wie auch eine Winterbehandlung durchzuführen und diese zu dokumentieren. Für alle Therapien dürfen nur zugelassene Arzneimittel verwendet werden. Im Landkreis Gotha sind derzeit 160 Imker registriert, die rund 1.530 Bienenvölker bewirtschaften.