Vier Unfälle in der Kreisstadt

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Alkohol am Steuer

Gotha. Am Freitag gegen 15:00 Uhr unterzogen die Beamten der Gothaer Polizei einen 59- jährigen Alfa-Romeo-Fahrer, einer Verkehrskontrolle. Ein routinemäßiger Atemalkoholtest ergab bei dem männlichen Fahrer des PKW ein Vorwert von 1,19 Promille. Der PKW-Führer wurde zur Blutentnahme ins Krankenhaus Gotha verbracht. Eine entsprechende Strafanzeige wurde durch die eingesetzten Beamten gefertigt.

Unfall mit leicht verletzter Person

Gotha. Am Freitag gegen 16:30 Uhr ereignete sich in Gotha in der Bebelstraße ein Verkehrsunfall mit einer leicht verletzten Person. Die 51- jährige Unfallverursacherin wollte mit ihrem PKW Fiat aus einer Grundstückseinfahrt auf die Bebelstraße in Richtung Europakreuzung auffahren.

Dabei missachtete sie die Vorfahrt eines 52- jährigen Mercedes-Fahrers, welcher die Bebelstraße in Richtung Uelleber Straße befuhr. Trotz der Einleitung einer Gefahrenbremsung durch den Unfallgeschädigten, kam es zur Kollision zwischen den Fahrzeugen. Bei dem Aufprall wurde die Unfallverursacherin leicht am Kopf verletzt. Es entstand an beiden Fahrzeugen ein Gesamtschaden in Höhe von 9000 Euro.

Verkehrsunfall unter Drogeneinfluss

Gotha. Am Samstag um 16:00 Uhr ereignete sich ein Verkehrsunfall mit geringem Sachschaden. Ein 22- jähriger Rover-Fahrer kam auf Grund von Glätte nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Geländer.

Bei der Unfallaufnahme vor Ort erhärtete sich der Verdacht, dass der Unfallverursacher unter dem Einfluss von Drogen stehe. Eine anschließende Speichelprobe verlief positiv. Eine Blutentnahme wurde durchgeführt, der Führerschein sichergestellt und eine Strafanzeige gefertigt.

Vorfahrt missachtet

Gotha. Am 14.01.2012 gegen 19:30 Uhr kam es in Gotha zu einem Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden. Aufgrund einer Vorfahrtsmissachtung kollidierten der 41- jährige Unfallverursacher und der 31- jährige Geschädigte an der Kreuzung Reuterstraße, Ecke Roseggerstraße. Am PKW Volkswagen des Unfallverursachers entstand ein Sachschaden in Höhe von 4000 Euro. Am Audi des Unfallgeschädigten entstand ein Sachschaden von insgesamt 17000 Euro und somit wirtschaftlicher Totalschaden.