Konstituierung der Kreissynode Gotha

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Screenshot: OaF

Gotha (red/j-gw, 10. September). Morgen treffen sich in Wandersleben die Synodalen zur konstituierenden Sitzung der V. Kreissynode des Kirchenkreises.

Aus den vier Regionen des Kirchenkreises sowie sämtlichen Arbeitsbereichen des kirchlichen Lebens wie Diakonie, evangelischen Schulen und Kindergärten im Kirchenkreis wurden Vertreter und Vertreterinnen entsandt.

Auch die Pfarrerschaft und die übrigen Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst haben ihrer Vertreter und Vertreterinnen benannt. Allerdings wird die Mehrheit der Kreissynode immer von Ehrenamtlichen gestellt.

Die Tagesordnung wird zum großen Teil von Wahlen bestimmt, um für die neue Legislaturperiode die Arbeitsfähigkeit des Kirchenparlaments zu sichern. So muss ein neues Präsidium gewählt werden, das der Synode vorsteht sowie der Kreiskirchenrat, der in der Regel monatlich tagt und die laufenden Angelegenheiten im Kirchenkreis bedenkt und beschließt. Die Kreissynode bestimmt auch die Vertretung in der Landessynode der Evangelischen Kirche Mitteldeutschland als dem obersten Organ der Landeskirche.

Auf der Konstituierenden Sitzung werden zudem die Ausschüsse gebildet, in denen die Synodalen und Synodalinnen für die Dauer von sechs Jahren mitarbeiten und sich mit speziellen Themen, wie Finanzen, kirchlichem Leben, Strukturen und Bildung beschäftigen.

Hintergrund:
Die Kreissynode ist das Parlament des Kirchenkreises und entscheidet über Haushalt und Strukturen. Die Kreissynodalen sind für sechs Jahre gewählt. Die Kreissynode bildet einen Querschnitt unterschiedlicher Bereiche des Kirchenkreises: Kirchengemeinden, die Evangelische Jugend, die Pfarrer und Mitarbeiter im Verkündigungsdienst sind dort vertreten. Auch die evangelischen Kindergärten und Schulen sowie die Diakonie haben einen Sitz in der Synode. Präses der Kreissynode war zuletzt Olaf Schneider-Rehberg aus Boilstädt. Die Synode tagt zweimal jährlich. Zwischen den Plenumssitzungen treffen die aus dem Kreis der Synodalen ausgewählten Mitglieder des Kreiskirchenrates (elf stimmberechtigte Mitglieder) die notwendigen Entscheidungen.

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