2015: Schreckschusswaffen und Jagdhandwerk haben Konjunktur

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Die Zahl der im Landkreis Gotha registrierten Schusswaffen in Privathand ist im vergangenen Jahr abermals leicht gesunken: 2015 verzeichnete die Untere Waffenbehörde des Landratsamts insgesamt 7.483 Schusswaffen zwischen Rennsteig und Fahner´scher Höhe (2014: 7.536, 2013: 7.557 Stück).

Den Großteil des Bestandes bildeten zum Jahreswechsel die Gewehre als so genannte Langwaffen mit 5.332 (2014: 5.359, 2013: 5.349) Registereinträgen. Zusätzlich lagern in Privathaushalten weitere 2.151 Kurzwaffen (2014: 2.177, 2013: 2.208), zu denen Pistolen oder Revolver zählen.

Jagd erlebt kleine Renaissance

Waren in den vergangenen Jahren vor allem demografische Gründe, insbesondere in der Jägerschaft, für den Rückgang im Waffen­bestand auszumachen, hat sich dieser Trend nun umgekehrt: „Während inzwischen die Zahl der Sportschützen zurückgeht, erfreut sich das Waidmannshandwerk offenbar einer kleinen Renaissance“, bilanziert Ordnungs- und Ausländeramtsleiter Michael Bauer, dem die Untere Waffenbehörde untersteht. Ablesbar ist dieser Trend an der Zahl der Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, welche die Befähigung zum Besitz einer Waffe nachweist. Diese Erlaubnis haben derzeit 1.557 Personen inne (2014: 1.606, 2013: 1.629). Zwar stellen mit 762 Fällen die Sportschützen (-29 zum Vorjahr) noch die Mehrheit, allerdings haben die Jäger (+50 gegenüber 2014) deutlich aufgeholt.

Waffenbesitzkarten, die den Besitz von Schusswaffen vermerken, liegen 2.615-mal vor (2014: 2.679, 2013: 2.736). Hintergrund für die Diskrepanz zwischen Erlaubnissen und Besitzkarten ist: Auch Sammler oder Erben können Besitzer von Schusswaffen sein, ohne dass diese – entgegen Jägern oder Sportschützen – ihre Waffen außerhalb des eigenen Grundstücks für den konkreten Verwendungszweck nutzen. Ferner können einem Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis mehrere Waffenbesitzkarten zugeordnet sein – je nach Anzahl der Gewehre und Pistolen in dessen Eigentum.

Deutlicher Sprung beim kleinen Waffenschein

Eine weitere Entwicklung zeichnete sich 2015 ebenfalls deutlich ab: Die Zahl der so genannten kleinen Waffenscheine, die zum Führen von Schreckschusswaffen dienen, ist um 39 auf 254 gestiegen. In den Vorjahren registrierte die Behörde durchschnittlich 20 Anträge hierzu. Aus Kreisen der Waffenhändler stammt die Auskunft, dass auch Artikel wie das nicht erlaubnispflichtige Pfefferspray Hochkonjunktur haben und mittlerweile wochenlange Bestellzeiten die Regel sind.

Kontrolldichte abermals gehalten

Das deutsche Waffenrecht sieht strikte Vorgaben für den Umgang und den Besitz von Schusswaffen vor, deren Einhaltung selbstredend auch kontrolliert wird. Im vergangenen Jahr gab es bspw. 189 (2014: 181) unangekündigte Hausbesuche bei registrierten Waffenbesitzern, um die korrekte Aufbewahrung zu überprüfen. Dabei sind acht (2014: drei) Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden; in sieben (2014: zwei) Fällen wurde infolge der verdachtsunabhängigen Kontrolle die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Der Entzug dieses Rechts kommt auch abseits der Überprüfungen zum Einsatz: etwa, wenn eine unzureichende Zuverlässigkeit des Inhabers nachweisbar wird oder aber das Bedürfnis zum Besitz einer Waffe – durch Aufgabe des Waidmannshandwerks oder Inaktivität – entfällt. 2015 sind in der Summe 15 (2014: zwölf) Widerrufsverfahren geführt worden. Insgesamt ahndete die Behörde im Jahr 2015 87 (2014: 75) Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Waffengesetz.