26 Personen aus dem Landkreis erlangten 2015 die deutsche Staatsbürgerschaft

0
1216

26 Personen aus 13 verschiedenen Herkunftsländern erlangten 2015 im Landkreis Gotha die deutsche Staatsbürgerschaft. Das geht aus der Zusammenfassung des Ordnungs- und Ausländeramts hervor, die auch als Einbürgerungsbehörde fungiert. Im Vorjahr waren es 28 Frauen und Männer aus 15 Nationen.

Voraussetzung für die deutsche Staatsbürgerschaft ist, dass Ausländer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, einen bestandenen Einbürgerungstest sowie in der Regel einen mindestens achtjährigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen können. Als weitere Bedingung gilt, dass Interessenten für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen können und keine Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt.

Von den 26 eingebürgerten Personen stammten sieben aus Polen sowie je drei aus dem Irak und der Ukraine, sechs aus Kasachstan, vier aus Vietnam und drei aus Italien. Die am weitesten entfernt liegenden Herkunftsländer waren Kuba und Vietnam.