Anmeldungen für den Übertritt ins Gymnasium möglich

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Anmeldungen am Gymnasium möglich. Beispielbild: pressmaster/AdobeStock

Künftige Gymnasialschüler im März anmelden

Kinder und Jugendliche, die zum Schuljahr 2024/2025 an ein Gymnasium, eine Gesamtschule, eine Gemeinschaftsschule oder das berufliche Gymnasium wechseln wollen, müssen an folgenden Tagen für den Übertritt angemeldet werden: am 7. und 8. März 2024 sowie vom 11. bis 13. März 2024 jeweils zwischen 14.00 und 17.00 Uhr und am Samstag, dem 9. März 2024 nach vorheriger telefonischer Anmeldung. Darauf weisen das Staatliche Schulamt Westthüringen und das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur des Landkreises Gotha hin.

Eine Übersicht, welche Gymnasien, KGS und Gemeinschaftsschulen im Landkreis Gotha Anmeldungen entgegennehmen, erhalten Eltern über die aktuelle Grundschule ihres Kindes als Anlage zum „Informationsschreiben zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2024/2025” oder, bei einem Wechsel aus einer weiterführenden Schule, von der abgebenden Schule bzw. auch über das Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur im Landkreis Gotha
(Tel. 03621 214 622).
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die jeweilige Erstwunsch-Schule zeitnah telefonisch zu kontaktieren, um einen persönlichen Anmeldetermin zu vereinbaren bzw. sich über die Möglichkeiten einer Anmeldung zu informieren.

Eine Besonderheit besteht für Realschulabsolventen, die ans allgemeinbildende Gymnasium wechseln möchten: Sie müssen sich zu obigen Terminen an der Kooperativen Gesamtschule „Herzog Ernst” in Gotha registrieren lassen. Dort wird eine gesonderte Klasse 11 S eingerichtet, die nach spezieller Stundentafel unterrichtet wird und unterschiedliche Leistungsstände ausgleichen soll.

Ansonsten ist der Übertritt zum Gymnasium nach der Grundschulausbildung (Klasse vier) sowie nach den Klassenstufen fünf, sechs und zehn für Regelschüler möglich sowie für Schüler der Thüringer Gemeinschaftsschulen nach den Klassenstufen vier bis acht.

Die Eltern müssen zum Anmeldetermin das aktuelle Halbjahreszeugnis und – wenn vorhanden – die Schullaufbahnempfehlung im Original sowie ggf. ein sonderpädagogisches Gutachten oder eine Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (beides in Kopie) vorlegen. Sofern weder die erforderlichen Noten noch eine Empfehlung fürs Gymnasium vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Aufnahmeprüfung zu beantragen.
Für den Wechsel nach Klasse 4 ist auch die Vorlage einer Anmeldekarte, die man von seiner Grundschule bekommt, zwingend erforderlich. Diese soll Doppelanmeldungen verhindern, die es in den zurückliegenden Jahren immer wieder gab.

Für den Übertritt nach Klassenstufe der 10 besteht auch die Möglichkeit zur Anmeldung am Beruflichen Gymnasium Gotha, Staatliches Berufsschulzentrum „Gotha West”
(Tel. 03621 701949).
Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzentrums „Gotha-West” bietet Fachrichtungen mit den Schwerpunkten Wirtschaft und Technik an. Abschluss ist in beiden Fachrichtungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informationen zur Bewerbung gibt es beim beruflichen Gymnasium bzw. online unter sbz-gotha-west.de.

Bewerber für die Klassen fünf des Spezialgymnasiums für Sprachen Salzmannschule Schnepfenthal werden in allen Grundschulen des Landkreises Gotha über die Schulleitungen bzw. Beratungslehrer informiert. Die Anmeldung für die Salzmannschule kann vom 19. Februar bis zum 24. Februar 2024 vorgenommen werden. Das entsprechende Anmeldeformular halten alle Grundschulen sowie das Spezialgymnasium bereit. Es kann auch im Internet unter https://www.salzmannschule.de/ abgerufen werden.

An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme außerdem ein Auswahlverfahren zugrunde. Dies wird am 2. März 2024 für die zukünftige Klassenstufe 5 stattfinden. Die Mitteilung über eine Aufnahme oder Ablehnung versendet die Salzmannschule am 7. März 2024 per E-Mail und parallel auf dem Postweg. Die Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymnasium ist bis zum 13. März 2024 möglich. Soweit erforderlich, kann sie daher ohne Parallelanmeldung im Anschluss an die Mitteilung der Salzmannschule zur Aufnahmeentscheidung erfolgen. Für einen Übertritt in die Salzmannschule in Klasse 8 findet das Aufnahmeverfahren am 20. April 2024 statt.

Das Staatliche Schulamt weist vorsorglich darauf hin, dass aus der Anmeldung kein Rechtsanspruch auf den Besuch eines bestimmten Gymnasiums resultiert sowie aus Kapazitätsgründen auch nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig sind. Die Eltern sollten bei der Wahl der Schule die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr berücksichtigen. Grundsätzlich erstattet der Landkreis Gotha als zuständiger Schulträger nur die Beförderungskosten zwischen Wohnort und der nächstgelegenen staatlichen Schule, die den angestrebten Bildungsabschluss anbietet.

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