Kein Frieden für Ballstädt: Landgericht muss rechtsextremen Überfall auf Kirmes neu verhandeln

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Palais mit Brunnen Foto von Joe Miletzki

Der Prozess um den rechtsextremen Überfall auf die Kirmesgesellschaft in der Gemeinde Ballstädt im Kreis Gotha mit zehn schwer verletzten Menschen muss neu aufgerollt werden. Das haben die Thüringer Allgemeine wie auch die Süddeutsche Zeitung und der TV-Sender RTL berichtet.

Nach Angaben der Thüringer Allgemeine soll der Bundesgerichtshof (BGH) die Schuldsprüche gegen zehn der ursprünglich 14 Angeklagten aufgehoben haben (Az: 2 StR 352/18). Das Verfahren sei „zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts Erfurt zurückverwiesen“ worden.

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass diese Entscheidung bereits am 15. Januar 2020 gefallen sei. Auf der Website des Bundesgerichtshof ist von dem Urteil nichts zu lesen, zumindest die Begründung findet sich hier. Nach Angaben der Zeitung hätten sich Nebenklagevertreter dazu geäußert – und den Fall so öffentlich gemacht.

In der Begründung seines Beschlusses macht der BGH nach Angaben der Süddeutschen Zeitung vor allem formale Gründe für seine Entscheidung geltend.

Zum Beitrag der Süddeutschen Zeitung geht es HIER.

Foto: Der Palais mit Brunnen, indem der BGH sitzt. (Foto: Joe Miletzki).

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