Absage an „Rubbelparkschein“ wohl überdacht

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Zum Thema „Rubbelparkschein“ äußerte sich jetzt die Stadtverwaltung Gotha. In einer Pressemitteilung heißt es:

Der Händlerring Gotha e.V. und die KulTourStadt Gotha GmbH haben an dem Projekt eines sogenannten „Rubbelparkscheins“ gearbeitet. Durch dieses Rabattsystem sollte ein weiterer Weg eröffnet werden, die Kundenbindung an die beteiligten Innenstadthändler zu fördern.

Nach der Übergabe des Projektes an die Stadtverwaltung zur Prüfung in der Rechtsabteilung, der Finanzverwaltung und der Straßenverkehrsbehörde zeigte sich jedoch, dass sich u. a. die Regelungen der StVO zur Parkraumüberwachung und die Thüringer Kommunalordnung mit den Regelungen für Kommunalabgaben ein solches Park-Rabattsystems nicht umsetzen lassen.

Zudem sind Parkscheine Urkunden, die bestätigen, dass eine Parkgebühr entrichtet und die Parkberechtigung erworben worden ist. Deshalb ist es notwendig zum Nachweis den Parkschein vorsorglich aufzuheben (Kommentierung zur § 13 der StVO). Eine Veränderung der auf einem Parkschein aufgedruckten Angabe ist eine strafbare Urkundenfälschung gemäß § 267 STGB. Dies ist bestätigt durch das OLG Köln, veröffentlich in der NZV 2001.

Die Stadtverwaltung Gotha hat sich die Absage des vorgelegten Projektes keineswegs leicht gemacht. Die Kontaktaufnahme mit anderen Kommunen, in denen es ein solches Parkrabattsystem geben soll, zeigte jedoch, dass es sich hier um Versuche handelt, die sich nicht erfolgreich etabliert haben. So wird aus Gladbeck berichtet, dass der „Rubbelparkschein“-Versuch bereits 2005 eingestellt wurde.

Der Gewerbeverein in Mühlacker hat diese Idee zugunsten einer Payback-Karte fallen lassen. Die Stadt Witten hat die „Rubbelparkscheine“ aufgegeben, da sie seit 2010 von den dortigen Werbegemeinschaften nicht mehr abgenommen wurden. In Meschede wurde der „Rubbelparkschein“ nach monatelanger Debatte lediglich in den Jahren 2003/2004 ausgegeben, das System hat sich dort letztendlich nicht bewährt, da die Einzelhändler die Parkscheine nach zunächst großer Euphorie nicht mehr gekauft haben. Die Stadt Aachen kannte ein solches Projekt nicht, wird in der öffentlichen Diskussion jedoch immer wieder in diesem Zusammenhang erwähnt.

In einem Gespräch zwischen Oberbürgermeister Knut Kreuch sowie Vertretern von KulTourStadt Gotha GmbH und des Händlerrings Gotha e.V. wurde diese Entscheidung der Stadtverwaltung übermittelt. Die KulTourStadt Gotha GmbH wurde beauftragt mit dem Händlerring eine andere Lösung zu suchen. Hier könnte zum Beispiel auf eine Duisburger Variante zurückgegriffen werden, bei der ein Rabatt gegen Vorlage des Parkscheins ermöglicht wird.

Unabhängig von der weiteren Ideenfindung bestätigt Oberbürgermeister Knut Kreuch die Verfahrensweise rund um Oster- und Weihnachtsfeiertage und die Stadtfeste, an denen erneut ein gebührenfreies Parken ermöglicht wird. Die Werbung hinsichtlich des dauerhaft kostenlosen Parkens in Gotha an Samstagen und darüber hinaus an allen Tagen für die ersten 30 Minuten auf gebührenpflichtigen Parkplätzen wird weiter verstärkt.