Agentur für Abreit: Ortsabwesenheit rechtzeitig anzeigen

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Die Sommerzeit ist die Hauptreise- und Urlaubszeit. Auch Menschen, die auf der Suche nach einer Beschäftigung sind, nutzen die Ferien für einen Urlaub. Mit dem Satz „Ich bin dann mal weg“ ist es aber nicht getan, denn grundsätzlich müssen arbeitslose Menschen für die Agentur für Arbeit/das Jobcenter erreichbar sein und die Aufnahme einer neuen Beschäftigung bzw. die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung darf dadurch nicht behindert oder erschwert werden.

Urlaub ist auch für Menschen möglich, die eine Beschäftigung suchen und bei der Agentur für Arbeit Gotha bzw. bei den Jobcentern gemeldet sind. Einen gesetzlichen Urlaubsanspruch gibt es jedoch nicht. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter können einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Wochen pro Kalenderjahr zustimmen, wenn in dieser Zeit die berufliche Rückkehr in den Arbeitsmarkt nicht beeinträchtigt wird.

Wer arbeitslos ist und in den Urlaub fahren möchte, muss vor Reiseantritt die Ortsabwesenheit beantragen. Die Genehmigung wird nur erteilt, wenn sich durch die Ortsabwesenheit kein Arbeitsangebot verzögert, kein Vorstellungsgespräch platzt oder sich keine Qualifizierung verschiebt. Wer ohne vorherige Zustimmung in Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsanspruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld einschließlich der Beiträge zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zurückzahlen.

„Ich empfehle allen Arbeitslosen, die einen Urlaub planen, diesen rechtzeitig mitzuteilen. Nur so kann eine Entscheidung getroffen und das Arbeitslosengeld weiterhin gezahlt werden. Am einfachsten geht es telefonisch kostenfrei unter 0800 4 555500 oder über das Internet“, sagte Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Kunden der Arbeitsagentur können den neuen e-Service im Internet nutzen. Unter www.arbeitsagentur.de steht auf der Startseite der Link zum e-Service zur Verfügung. Dort gibt es ein Formular, mit dem die Ortsabwesenheit beantragt und per Mail an die Agentur für Arbeit gesandt werden kann.

Telefonisch kann die Ortsabwesenheit ebenfalls beantragt werden. Hierfür stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

Agentur für Arbeit Gotha:
Tel. 0800 4 5555 00 (Mo. – Fr. 08.00 – 18.00 Uhr)

Jobcenter im Landkreis Gotha
Tel. 03621 42 1142     (Mo.-Mi. 07.30 – 16.00 Uhr,
Do. 07.30 – 18.00 Uhr, Fr. 07.30 – 13.00 Uhr)

Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis (Mo. – Fr. 08.00 – 18.00 Uhr)
Standort Mühlhausen: 03601 88 610
Standort Bad Langensalza: 03603 81 8285