Anträge auf Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit noch bis Dienstag den 31. März 2015 möglich 

0
1315

Auch 2015 besteht für Sie wieder die Möglichkeit Anträge zur Förderung gemeinnütziger und ehrenamtlicher Tätigkeit zu stellen. Diese finanziellen Mittel werden durch die Thüringer Ehrenamtsstiftung bereitgestellt und auf der Grundlage der Richtlinie der Stadt Jena zur Vergabe der Zuwendungen verteilt. 

Die Fördermittel sind ausschließlich für die Würdigung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit vorgesehen, d.h. für zentrale und dezentrale Dankeschönveranstaltungen, für Weiterbildungskosten, zur Förderung des Ehrenamtes, die Gewinnung neuer Freiwilliger sowie für
Aufwandsentschädigungen.

Entsprechende Anträge können von Vereinen, Verbänden sowie Kirchen und anerkannten Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts für das Jahr 2015 noch bis einschließlich 31.03.2015*gestellt werden.

Das einseitige Antragsformular sowie die Vergabegrundsätze sind auf der Internetseite der Stadt Jena „www.jena.de“ unter dem Suchbegriff „Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit“ zu finden.

Das Formular kann persönlich oder per Post eingereicht werden. In beiden Fällen ist folgende Adresse zu verwenden:

Stadtverwaltung Jena
Dezernat für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice
Fachdienst Haushalt und Controlling
Michael Pehle
Löbdergraben 12
07743 Jena

H&H Makler