Anträge zur Nutzung von Sportstätten stellen

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  • Damit die Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises auch im neuen Schuljahr 2015/2016 wieder optimal genutzt werden können, werden die eingetragenen Sportvereine des Landkreises Gotha gebeten, ihre Anträge zur Nutzung von Sporthallen und Freisportanlagen bis 31. Mai 2015 an das

Landratsamt Gotha
Amt für Bildung, Schulen, ÖPNV, Sport und Kultur
18.-März-Straße 50
99867 Gotha

zu stellen. Die Nutzung der Sportstätten kann mit den auf der Homepage des Landkreises Gotha unter http://www.kreis-gth.de/index.php?id=46 veröffentlichten Formularen oder formlos unter Angabe nachfolgender Informationen beantragt werden:
– Name des beantragenden Vereins
– Name, Anschrift und Telefonnummer des Vereinsvorsitzenden
– beantragte Sportstätte
– gewünschter Nutzungstag mit Trainingszeit, Name und Telefonnummer des verantwortlichen Übungsleiters

Anträge zur Nutzung von Sporthallen und Freisportflächen für Turniere, Wettkämpfe und Lehrgänge sind separat und unmittelbar nach Spielansetzungen durch die Fachverbände zu beantragen. Das Antragsformular ist ebenfalls unter obiger Internetadresse veröffentlicht.