Arbeitsagentur in Urlaubsplanung mit einbeziehen

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Die schönsten Wochen des Jahres stehen vor der Tür. Viele bereiten ihren
Sommerurlaub vor. Aber gilt die Auszeit vom Alltag auch für Arbeitslose? Die
Agentur für Arbeit Erfurt informiert über die aktuellen Voraussetzungen.
Nach den gesetzlichen Grundlagen müssen arbeitslose Menschen für die Agentur
für Arbeit bzw. das Jobcenter erreichbar sein und diese täglich aufsuchen können.
Die Agentur für Arbeit stimmt einer Ortsabwesenheit von bis zu drei Kalenderwochen
pro Kalenderjahr und damit einer Unterbrechung der Jobsuche zu, wenn die
berufliche Eingliederung in dieser Zeit voraussichtlich nicht beeinträchtigt wird.

Beispiel: Durch die Ortsabwesenheit darf sich kein Arbeitsangebot verzögern, kein
Vorstellungsgespräch platzen oder eine Qualifizierung verschieben. In jedem Fall
ist es notwendig, zuvor bei der Agentur für Arbeit die Ortsabwesenheit zu beantragen
und sich genehmigen zu lassen. Die erforderliche Zustimmung kann per E-Mail
im persönlichen Account der Jobbörse direkt von der Vermittlungsfachkraft, telefonisch
unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 00 oder bei einer persönlichen
Vorsprache in der Arbeitsagentur eingeholt werden.

Für alle gilt: wer ohne Zustimmung der Agentur in die Ferien fährt, verliert seinen
Leistungsanspruch für die Dauer der Reise und muss zu viel erhaltenes Geld einschließlich
der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen. Deshalb
empfiehlt die Agentur für Arbeit allen Arbeitslosen, sich frühzeitig um die erforderlichen
Absprachen zu kümmern.

Für Arbeitslosengeld II-Empfänger gelten vergleichbare Regelungen. Sie müssen
jede Ortsabwesenheit rechtzeitig beim zuständigen Jobcenter beantragen und die
Zustimmung einholen. Zeigt ein Arbeitslosengeld II-Empfänger seine Abwesenheit
vom Wohnort nicht an, hat er keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
II.