Artern – Raser erwarten fast 2.800 Euro Bußgeld

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Am 23.10.2014 befuhr ein 45-jähriger Audi-Fahrer aus der Nähe von
Halle/Saale die A 71 vom Dreieck Südharz kommend in Richtung Erfurt. Er
missachtete dabei an drei Stellen die dort vorgeschriebene
Höchstgeschwindigkeit in extremster Weise. Diese wurden von einem
Videofahrzeug der Autobahnpolizei Leinefelde dokumentiert.

Zunächst passierte der Fahrzeugführer eine Fahrbahneinengung in Höhe
der Abfahrt Heldrungen, dort ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 80
km/h begrenzt, mit 189 km/h. Danach fuhr er weiter in Richtung
„Schmücketunnel“, auch hier wird die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h
begrenzt, er wurde mit 137 km/h gemessen. Vor dem derzeitigen Ende der
Autobahn bei Etzleben wird aufgrund der baulichen Gegebenheiten die
Höchstgeschwindigkeit wieder reduziert. Hier ergab die Messung, dass der
Fahrzeugführer den Bereich, in dem zunächst 80 km/h vorgeschrieben sind,
mit 176 km/h befuhr. Bei diesen Werten ist die vorgeschriebene
Messtoleranz bereits zugunsten des Verkehrsteilnehmers abgezogen.

Die Polizei stoppte den Fahrzeugführer sodann und konfrontierten ihn mit
den Messergebnissen. Er wurde belehrt, ihm wurde die Möglichkeit
eingeräumt, das Video anzuschauen, äußern wollte er sich zunächst nicht.
Nach Eingang der Anzeige in der Zentralen Bußgeldstelle der Thüringer
Polizei wurde der Vorgang eingehend geprüft, derartige Verkehrsverstöße
sind auch für die dortigen Mitarbeiter eine Ausnahme. Nach einer
tiefgreifenden rechtlichen Würdigung wurde insbesondere aufgrund der
baulichen und verkehrstechnischen Gegebenheiten, sowie der Tatsache,
dass alle Überschreitungen nach Passieren von sogenannten
Geschwindigkeitstrichtern erfolgten, zunächst entschieden, dass die drei
angezeigten Verkehrsverstöße in Tatmehrheit erfolgten. Dies bedeutet, dass
jeder Verstoß für sich geahndet wird. Darüber hinaus wird unterstellt, dass
insbesondere die Überschreitungen um 96 km/h (entspricht 120 %) und 109
km/h (entspricht 136 %) vorsätzlich begangen wurden, aus diesem Grund
wurden die Regelgeldbußen für diese Verstöße verdoppelt. Die
Regelgeldbuße beträgt dabei immerhin schon 600 Euro.

Dem Fahrzeugführer wurde nunmehr ein Bußgeldbescheid über 2.775,50
Euro (inklusive Gebühren und Auslagen) übersandt. Außerdem wurde ein
Fahrverbot von drei Monaten angeordnet. Sollte der Bescheid rechtskräftig
werden, wächst das Punktekonto des Verkehrssünders um sechs Punkte.
Nach der Reform des Verkehrszentralregisters sind hier nur acht Punkte
zulässig, bevor der Entzug der Fahrerlaubnis droht.