Behandlung gegen Varroa-Milben wird fortgesetzt

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Imker und Bienenhalter im Landkreis Gotha müssen auch in diesem Jahr ihre Bestände mit Medikamenten gegen die Varroa-Milben behandeln. Dazu verpflichtet sie eine Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz vom 6. Juni 2014.

Hintergrund sind die nach wie vor in den Bienenvölkern vorhandenen Varroa-Milben. Die ursprünglich aus Asien stammenden Parasiten setzen sich an den Honigbienen fest und vermehren sich in deren Brut. Während asiatische Bienenarten dagegen natürliche Abwehrmechanismen entwickelt haben, können in Europa ganze Völker der fleißigen Insekten an der eingeschleppten Krankheit zugrunde gehen. Experten befürchten, dass durch die milden Temperaturen im Frühjahr dieses Jahres auch für die Varroa-Milbe gute Entwicklungsbedingungen geherrscht haben. Den Menschen allerdings betrifft diese Tierseuche nicht; auch der Genuss von heimischem Honig ist unbedenklich.

Die Behandlung ihrer Völker müssen die Halter im Bestandsbuch dokumentieren. Darüber hinaus sind die Bienenstöcke, die außerhalb der Grundstücke ihrer Eigentümer stehen, mit Namen und Adresse des Halters zu versehen. Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass die Behandlung mit zugelassenen Medikamenten spätestens am 30. Juli als Sommerbehandlung sowie im Zeitraum August bis September als Nachsommerbehandlung zu beginnen ist und in der brutfreien Zeit (November) als Winterbehandlung fortgeführt werden muss.

Aktuell sind im Landkreis Gotha 158 Bienenhalter mit rund 1.621 Völkern erfasst. Die Zahl der Imker und Völker hat sich damit stabilisiert.

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